Um eine leistungsstarke Judikative zu gewährleisten, muss sie ein attraktiver Arbeitgeber sein und Entwicklungsmöglichkeiten bieten!
Wir fordern daher die Schaffung von 140 zusätzlichen Rechtspflegerstellen (70 je Haushaltsjahr) sowie die Anhebung des Eingangsamtes auf die Besoldungsgruppe A 11 und weitere Stellenhebungen, insbesondere von A 12 nach A 13. Außerdem sind die Spitzenstellen für die modulare Qualifizierung auszubauen und die Streichung der „kw“-Vermerke bei den im Nachtragshaushalt 2016 bewilligten Stellen durchzusetzen.
Nach dem Personalbedarfsberechnungssystem PEBB§Y fehlen aktuell schon 50 Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger. Vor große Herausforderungen stellt uns die fortschreitende Digitalisierung. Bis 2026 muss die elektronische Akte eingeführt werden. Neue Programme wie das Datenbankgrundbuch werden vorangetrieben und benötigen schon in der Vorbereitung erhebliches zusätzliches Personal. Zudem bringen Gesetzesänderungen des Bundes einen stetigen Personalmehrbedarf mit sich. Auch die Energiekrise und die wirtschaftliche Situation vieler Bürger/-innen und Firmen bedeuten für uns einen beträchtlichen Mehraufwand bei Vollstreckungs- und Insolvenzverfahren.
Durch die Bedarfsausbildung benötigt man einen Vorlauf von etwa 4 Jahren von der Einstellung der Anwärter bis zum Abschluss des dualen Studiums.
Daher muss jetzt gehandelt werden.
So begründen wir unsere Forderungen:
Die komplette Haushaltseingabe 2024-2025 mit Begründungen können Sie hier abrufen: