Wir fordern die Schaffung von 100 zusätzlichen Rechtspflegerstellen sowie die Einführung des Eingangsamtes mit mindestens Besoldungsgruppe A 10 und weitere Stellenhebungen, insbesondere von A 11 nach A 12. Außerdem sind die Spitzenstellen für die modulare Qualifizierung auszubauen.
Nach dem Personalbedarfsberechnungssystem PEBB§Y fehlen aktuell schon 97 Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger. Dazu kommen zusätzliche erhebliche und umfangreiche Aufgaben bei den Staatsanwaltschaften und Amtsgerichten – zum einen durch Gesetzesänderungen, zum anderen aber auch durch den demografischen Wandel und auch als Folge der Pandemie.
So begründen wir unsere Forderungen:
Die komplette Haushaltseingabe 2023 mit Begründungen können Sie hier abrufen: