Hauptverwaltungssitzung Februar 2024

Im Gespräch mit dem Ministerium

28. März 2024

Den Fragen der Hauptverwaltung stellten sich im Anschluss an die Sitzung der Amtschef des Ministeriums, Herr Prof. Dr. Arloth, Herr Dr. Schulz als Leiter der Abteilung Personal, der für die Rechtspfleger zuständige Personalreferatsleiter Herr Dr. Linden, Herr Geiger – Leiter des Haushaltsreferats und Frau Wagner, für die Nachwuchsgewinnung der Beamten zuständige Mitarbeiterin.

Auch in seinem letzten Dienstjahr begrüßte der Amtschef Herr Prof. Dr. Arloth die Teilnehmenden und sprach von den abermals schwierigen Haushaltsverhandlungen 2024/2025. Hier wurde erneut ein Schwerpunkt auf die Staatsanwaltschaften und insbesondere Geschäftsstellen gelegt, trotzdem konnte selbst nach dem Wahljahr ein vergleichsweise ordentliches Ergebnis für den Rechtspflegerbereich erzielt werden. Die 15 hochwertigen Stellen verteilen sich wie folgt: 3 x A15 - 4 x A14 - 2 x A13Z - 3 x A13 - 3 x A12. Dadurch ergeben sich 69 Beförderungsmöglichkeiten.

Die aktuellen Belastungen der Staatsanwaltschaften sind ernst zu nehmen, ein Schwerpunkt fällt auch auf die Ausbildung neuer Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger aufgrund der Lücke durch den fehlenden Abiturjahrgang 2025. Kontinuierlich höhere Einstellungszahlen sind weiterhin das Ziel.

Herr Prof. Arloth sprach dem Verband an dieser Stelle sein besonderes Dankeschön für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und effektive Kommunikation und gegenseitige Unterstützung aus.

Die Anwesenden der Hauptverwaltung diskutierten anschließend über die „gefühlte“ Belastung, welche mit offiziellen (PEBB§Y) Zahlen nicht angemessen abgebildet wird. Viele Beispiele sind dabei zu Tage gekommen, oft liegen die Ursachen dieser Belastungen in einem Konglomerat aus verschiedenen Gründen: Die Verfahren werden komplizierter, umfangreicher (Schriftsätze, Umfang Begründung etc.) und überschneiden sich in mehreren Gebieten und Zuständigkeiten; Doppelstrukturen in der laufenden Digitalisierung erschweren zudem eine reibungslose Arbeit, der Auslandsbezug wächst spürbar. Vor allem in den Ballungsräumen sorgt die wachsende Bevölkerung für zusätzliche Belastungen. Auch die Vertreter des Ministeriums sind in vollem Bewusstsein darüber, dass die tatsächlichen PEBB§Y -Zahlen nicht der Realität entsprechen. Eine neue Vollerhebung der Zahlen wird erst 2027 stattfinden, nach Volleinführung der e-Akte. Hinsichtlich der Mehrarbeit durch die Reform in Betreuungssachen wird aktuell in der PEBB§Y -Kommission beraten. Zur Belastung wegen des neuen Gesellschaftsregisters (MoPeG) werden die Entwicklungen genau beobachtet.

Zur Entscheidung des Verfassungsgerichts vom 21.12.2022 zum Thema Eingruppierung: Frau Kammermeier erläuterte, dass der Handlungsdruck in dieser Sache kontinuierlich wächst. Das Finanzministerium lehnt jedoch eine Anhebung des Eingangsamtes strikt ab und fürchtet Welleneffekte. Die Anhebung des Eingangsamtes ist und bleibt eine Kernforderung des Verbands und wir bleiben in diesem Punkt besonders aktiv!

Zum Thema Nachwuchswerbung wurde berichtet, dass ein sehr hohes Kontingent geplant ist. 2023 gab es 173 Anwärterstellen (in dieser Zahl ist ein Zuschlag enthalten), von denen 144 besetzt werden konnten. Die unbesetzten Stellen kommen dann dieses Jahr erneut dazu. 165 Anwärterstellen sind geplant, davon allein beim OLG München 90 Stellen. Bislang sind ca. 250 strukturierte Interviews angesetzt. Der Aufwand ist insgesamt enorm: Rund 750 Leute wurden durch das OLG bereits angeschrieben, um auf diese angemessene Zahl strukturierter Interviews zu kommen und den üblichen „Schwund“ kalkulierbar mit einzubeziehen. Die schriftliche und mündliche Betreuung steigt dabei ebenfalls, um die aktuelle Generation überhaupt zum Interview zu bemühen. Die Wettbewerbssituation bleibt schwierig, daher wurden die Mittel für Nachwuchswerbung deutlich aufgestockt. Ein neuer Imagefilm für die Nachwuchsgewinnung ist aktuell in der Finalisierung. Neue Messestände sind ebenfalls geplant.

Der Verband ist sich mit dem Ministerium auch darüber einig, dass die LPA-Tests bereits an den Schulen vor Ort geschrieben werden sollten, um die lange Vorlauf- und Wartezeit abzumildern.

Für das Projekt der Verlagerung des Fachbereichs Rechtspflege von Starnberg nach Pegnitz ist das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat weiterhin federführend. Auf Frage der Vorsitzenden teilte Herr Geiger mit, dass zum Zeitpunkt des Umzuges noch immer keine seriösen Aussagen getroffen werden können. Die Vorarbeiten der Stadt Pegnitz laufen bereits, das Bauvorhaben an sich ist noch in der (Vor)Planungsphase.

Die Vorsitzende war zudem interessiert am möglichen Planungsstand „Zentrales digitales bayerisches Registergericht“ (wie im Koalitionsvertrag festgeschrieben). Momentan fungieren 23 Amtsgerichte als Registergerichte, fachlich gesehen wird die Zentralisierung vom Ministerium positiv beurteilt, da eine vollumfängliche Spezialisierung gewährleistet werden kann. Die Vereinsregister werden mittelfristig ebenfalls komplett digital laufen, es soll keine Aufsplittung der Fachbereiche geben. Die künftigen Konzepte sollen mit Praxis und dem betroffenen Personal erarbeitet werden. Welches Amtsgericht dabei in Betracht kommt, hängt von verschiedenen Aspekten ab. Erst nach der Pilotierung von AuRegis soll die Zentralisierung geplant sein. Die Kompetenz bspw. des Registergerichts München soll auf keinen Fall verloren gehen durch Verlagerungen, sämtliche (örtlichen) Auswirkungen auf das Personal werden gering gehalten und sukzessive bewältigt.

 

Jonas Neuhäuser