Im Herbst 2023 konnten wir dem Koalitionsvertrag entnehmen, dass die Bildung eines digitalen zentralisierten Registergerichts geplant wird. Im Rahmen unserer Hauptverwaltungssitzung im Februar 2024 haben wir uns durch den Amtschef Hr. Prof. Dr. Arloth über erste Überlegungen informieren lassen.
Wir haben unsererseits versucht zu eruieren, welche Herausforderungen und Konsequenzen so eine Zentralisierung zur Folge hätte und was unseres Erachten unbedingt beachtet werden sollte. Nach Einbindung der Kolleginnen und Kollegen vor Ort haben wir anliegendes Positionspapier erstellt.