Pressemitteilung

Rechtspfleger – einzigartig unterbezahlt!

27. März 2023

Schon seit langem fordert der Verband Bayerischer Rechtspfleger ein höheres Einstiegsamt als derzeit A9. Diese Forderung wird aufgrund einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts nun aktueller denn je, da hierdurch das sogenannte Abstandsgebot verletzt wird. Dieses besagt, dass die amtsbezogene Besoldung dem Leistungsprinzip entsprechend amtsangemessen sein muss.

Nach dem abschließenden Urteil des Bundesarbeitsgerichtes sind alle Beschäftigten in Serviceeinheiten bei der Justiz in EG9 zu bezahlen. "Es ist daher nicht mehr vorstellbar, dass auch Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger mit Abitur und einem dreijährigen Studium in der vergleichbaren Besoldungsgruppe A9 beginnen" so Claudia Kammermeier, Vorsitzende des Verbandes Bayerischer Rechtspfleger e. V.

Kammermeier selbst ist Rechtspflegerin am Amtsgericht Rosenheim, tritt aber seit vielen Jahren in der Gewerkschafts- und Personalratsarbeit für ihren Berufsstand ein. Sie möchte den Rechtspflegerberuf bekannter und attraktiver machen, da immer weniger Nachwuchskräfte für ihr Arbeitsgebiet begeistert werden können. "Rechtspfleger stehen oft im Schatten von Richtern und Staatsanwälten, dabei ist ihre Tätigkeit nicht weniger wichtig für das Funktionieren des Justizsystems und die rechtliche Unterstützung der Belange der Bürger", so Kammermeier.

Zur Attraktivitätssteigerung beitragen würde nicht zuletzt eine bessere Besoldung. "Wir fordern eine Einstiegsbesoldung in A11 aufgrund unserer verantwortungsvollen, einzigartigen Tätigkeit mit voller Haftung ab dem ersten Arbeitstag", so Kammermeier. Hinzu kommt nun außerdem die Verletzung des Abstandsgebots zu den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Geschäftsstellen der Justizbehörden, welche bereits nach einer kurzen Einlernphase ihren Dienst erbringen können. Davon ist die Justiz als einziges Ressort in Bayern betroffen.