Verband Bayerischer Rechtspfleger

Bayerischer Festakt einer preußischen Verwaltungsvorschrift

100 Jahre Rechtspfleger

01. Juni 2023

Der Himmel präsentiert sich bei strahlendem Sonnenschein weiß -blau, mit einem bayerisch-zünftigen „Servus“ begrüßt das Duo KlangZeit musikalisch die illustre Festgesellschaft, die von Herrn Staatsminister Georg Eisenreich sowie Herrn Fraktionsvorsitzenden Thomas Kreuzer, der Vorsitzenden des Ausschusses für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration des Bayerischen Landtags, Petra Guttenberger und dem Ausschussmitglied Horst Arnold, angeführt wird. Aber was ist der Anlass für die Feierstunde, die am 22. Mai 2023 im Justizpalast begangen wird?

Die Einladung selbst, der zahlreiche Kolleginnen und Kollegen und Ehrengäste gefolgt sind, lies das offen.

Gewohnt sachkundig und humorig beantwortete Herr Diplom-Rechtspfleger (FH) Klaus Rellermeyer, Ehrenmitglied des Bundes Deutscher Rechtspfleger und vielbeachteter Autor u.a. eines Kommentares zum Rechtspflegergesetz, diese Frage.

Gefeiert wird die erstmalige Bezeichnung des ehemaligen Gerichtsschreibers als Rechtspfleger in der Preußischen Entlastungsverfügung von 1923. In seinem Kurzvortrag stellte er die Entwicklung ausgehend vom Alten Testament (Buch Esra 7, 25) über den mittelalterlichen Gerichtsschreiber zum sachlich unabhängigen Rechtspfleger dar.

Herr Staatsminister Eisenreich dankte in seiner Festrede allen Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern für ihren Einsatz für den Rechtsstaat und die Demokratie in unserem Land und betonte die Notwendigkeit der Unabhängigkeit der Justiz. Mit ca. 2.600 Personen sind die Rechtspfleger ein wichtiger Eckpfeiler der Justiz. Dass innerhalb der letzten 10 Jahre über 200 neue Stellen für Rechtspfleger geschaffen wurden, trägt deren Bedeutung und ihren wachsenden Aufgaben Rechnung. Wichtig ist ihm auch die Nachwuchsgewinnung und er sagt seine Unterstützung für eine gute Weiterentwicklung des Rechtspflegerberufes zu.

Die Vorsitzende des Verbandes Bayerischer Rechtspfleger, Claudia Kammermeier, betonte, dass wir Rechtspfleger vom ersten Arbeitstag an eine große Verantwortung tragen und daher selbstbewusst und stolz auf unseren Beruf sein können. Damit der Rechtspflegerberuf auch künftig attraktiv bleibt, werden jedoch weitere Aufgabenübertragungen benötigt. Die ganzheitliche Bearbeitung beispielsweise in Registersachen wird auch vom Obersten Rechnungshof gefordert. Sie weist darauf hin, dass wir Rechtspfleger immer in Krisenzeiten neue Aufgaben bekommen haben, also sei jetzt wohl wieder ein guter Moment hierfür.

Für die Nachwuchsgewinnung ist eine erträgliche Arbeitsbelastung und eine angemessene Besoldung erforderlich. Rechtspfleger treffen nun Entscheidungen, die zuvor von Richtern in der Besoldungsgruppe R 1 erledigt wurden. Sie erinnert an den 52. Geburtstag des Beschlusses der JuMiKo, der das Eingangsamt A 10 für Rechtspfleger vorsieht und dessen Umsetzung immer noch offen ist Anbetracht des BAG-Urteils zur Eingruppierung der Serviceeinheiten ist jedoch mindestens ein Eingangsamt von A 11 angemessen. Wegen der demografischen Entwicklung könnte auch das möglicherweise nicht ausreichen, um geeigneten Nachwuchs zu gewinnen. Die Justiz und damit auch der Berufsalltag der Rechtspfleger sind im Umbruch – die elektronische Akte wird verstärkt eingeführt und ganz kann man sich auch nicht vor der Künstlichen Intelligenz verschließen.

Wir Rechtspfleger wollen unseren Beitrag zu einer funktionierenden Justiz leisten, die zeitnah, bürgerfreundlich und korrekt entscheidet.

Beim anschließenden Stehempfang konnten diese Gedanken noch vertieft werden und wir sind alle sehr gespannt, ob wir in 5 Jahren die Einführung des Eingangsamts A 11 und weitere Vollübertragungen auf den Rechtspfleger feiern können.

 

Christine Hofstetter

stellvertretende Vorsitzende