Verband Bayerischer Rechtspfleger

Informationen von A bis Z

Herzlich Willkommen beim Verband Bayerischer Rechtspfleger e.V. Hier haben wir für Sie viele nützliche Informationen zusammengefasst:

 

A

  • Anwärterunterkünfte

Im Fachbereich der Hochschule (HföD in Starnberg) stehen Unterkünfte zu Verfügung. Nähere Informationen erhalten Sie zeitnah vor Beginn des fachtheoretischen Studiums. Für die Unterbringung, ob am Fachbereich selbst oder in einer nahen angemieteten Wohnung, entstehen keine Kosten. Diese trägt der Dienstherr.

  • Arbeit als Rechtspfleger

Als Rechtsplfeger arbeiten Sie in allen Abteilungen der Gerichte und Staatsanwaltschaften und haben somit sehr abwechslungsreiche Aufgaben. Hier nur wenige Beispiele: Sie ermitteln im Nachlassgericht die Erben bei einem Todesfall, erteilen Genehmigungen für bestimmte Rechtsgeschäfte im Betreuungsgericht, versteigern Immobilien im Vollstreckungsgericht, überwachen den Insolvenzverwalter im Insolvenzgericht und berechnen die Strafzeit eines Inhaftierten in der Staatsanwaltschaft.

  • Arbeitszeit

Als Vollzeitkraft arbeiten Sie 40 Stunden pro Woche in einem großzügigen Gleitzeitmodell.

  • Ausbildung

Ihre Ansprechpartner sind insbesondere die Ausbildungsleiter bei den Oberlandesgerichten. Es gibt aber auch vor Ort Ausbildungsbeauftragte. Die Ausbildungszeit beträgt 3 Jahre und gliedert sich in Theorieabschnitte in der Hochschule in Starnberg und Praxisabschnitte bei Ihrem Ausbildungsgericht.

  • Auto-Abo

Die dbb-vorteilswelt bietet Mitgliedern viele wirtschaftlich interessante Möglichleiten, wie zB ein Auto-Abo, das den Verisicherungsbeitrag bereits enthält

B

  • Bayerischer Beamtenbund BBB und BBB-Nachrichten

Als Mitglied des Rechtspflegerverbands sind Sie automatisch auch Mitglied im BBB. Der BBB kümmert sich um alle Angelegenheiten, die die Beschäftigten aller Ressorts im öffentlichen Dienst des Freistaats Bayern betrifft. So zB um die Übertragung der ausgehandelten Tarifergebnisse auf die Beamten und allgemeine dienstrechtliche und besoldungsrechtliche Vorschriften.

Die Mitgliederzeitschrift des BBB, die BBB Nachrichten, gibt es zusätzlich zur Print-Version auch als Web-App! Exklusiv für Mitglieder und natürlich kostenlos!

Kein Download, keine Installation erforderlich. Registrieren Sie sich jetzt unter www.bbb-nachrichten.de und verpassen Sie keine Ausgabe mehr!

  • Beamter

Als Beamter stehen Sie in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis zu Ihrem Dienstherrn, dem Freistaat Bayern. Sie haben dadurch Vorteile wie einen sicheren Arbeitsplatz und einer sinnstiftenden Tätigkeit für das Gemeinwohl.

Es gibt mehrere Beamtenverhältnisse:

- Beamter auf Widerruf sind Sie während Ihres Studiums.

- Beamter auf Probe sind Sie nach erfolgreichem Abschluss des Studiums für die Dauer der Probezeit.

- Beamter auf Lebenszeit sind Sie ab der Ernennung als Lebenszeitbeamter.

  • Beförderung

Sie starten Ihre Laufbahn in der Besoldungsgruppe A9 und können abhängig von Ihren Beurteilungen bis zur Besoldungsgruppe A16 aufsteigen.

  • Beihilfe

Die Beihilfe trägt in der Regel einen 50 %-Satz Ihrer Krankheitskosten, so dass Sie sich nur für den restlichen 50 %-Satz (privat) krankenversichern müssen. Die Höhe des Anteils richtet sich jedoch nach Ihren Familienverhältnissen. Hierauf haben Sie ab dem 1. Ausbildungstag Anspruch.

  • Besoldung

Während der Ausbildung bekommen Sie ein Anwärtergrundgehalt, dazu je nach Familienstand einen Familienzuschlag. Sie bekommen ein 13. Monatsgehalt in Höhe von 70% (zuzügl. 84,29% des Familienzuschlags) und vermögenswirksame Leistungen in Höhe von 13,29 EUR monatlich, wenn Sie einen entsprechenden Sparvertrag (z.B. Bausparvertrag) vorlegen.

Als fertig geprüfter Rechtspfleger/-in bekommen Sie monatlich im Voraus das Einstiegsgehalt in A9 in der 2. Stufe, dazu je nach Familienverhältnissen einen Familienzuschlag abhängig von der Wohngeldstufe Ihres Hauptwohnsitzes. Sie bekommen ein 13. Monatsgehalt in Höhe von  70 % und vermögenswirksame Leistungen in Höhe von 6,65 EUR monatlich, wenn Sie einen entsprechenden Sparvertrag (zB Bausparvertrag) vorlegen.

Die aktuelle (und frühere) Besoldung können Sie den Besoldungstabellen des BBB entnehmen.

Zuständig für die Auszahlung ist das Landesamt für Finanzen.

  • Beurteilung

Als Rechtspfleger/-in werden Sie alle 3 Jahre turnusmäßig beurteilt. Die Dauer bis zur nächsten Beförderung ist abhängig von Ihrem Ergebnis.

C

  • Codes für RPfleger und Studienheft

Sie bekommen von uns einen Code für unsere Studienhefte, die Übungsklausuren und Hochschulnachrichten für Sie bereit hält.

Außerdem bekommen Sie einen Zugang für die Fachzeitschrift "RPfleger", die speziell für Rechtspfleger interessante Entscheidungen und Aufsätze veröffentlicht.

D

  • Deutscher Beamtenbund und Tarifunion dbb

Als Mitglied des Rechtspflegerverbands sind Sie automatisch auch Mitglied im dbb. Der dbb kümmert sich um alle Angelegenheiten, die die Beschäftigten aller Ressorts im öffentlichen Dienst in Deutschland betrifft. So ist er zB Partner bei den Tarifverhandlungen. 

  • Diensthaftpflichtversicherung

Wenn Sie nach Ihrer Prüfung als Rechtspfleger arbeiten, kann eine Diensthaftpflichtversicherung sinnvoll sein. Über uns bekommen Sie hierfür vergünstigte Bedingungen.

  • Dienstherr

Ihr Dienstherr ist der Freistaat Bayern.

  • Dienstunfähigkeitsversicherung

Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen keinen Dienst mehr verrichten können, sind Sie dienstunfähig. Bei Beamten auf Widerruf hat das die Entlassung zur Folge. Wenn Sie bereits als Rechtspfleger arbeiten, werden Sie pensioniert. Ihre Pension errechnet sich aus der bislang geleisteten Dienstzeit. Da diese in den ersten Jahren noch sehr gering ist, kann eine Dienstunfähigkeitsversicherung sinnvoll sein. Preise und Leistungen variieren bei den unterschiedlichen Anbietern.

  • Dienstunfall

Wenn Sie während des Dienstes - und hierzu gehört auch der Arbeitsweg - einen Dienstunfall erleiden, müssen Sie das Ihrem Dienstvorgesetzten anzeigen. Sollte es Folgen geben, wie zB eine Dienstunfähigkeit, können Sie dann Vorteile haben.

  • Disziplinarverfahren

Schwerwiegendes Fehlverhalten kann zu einem Disziplinarverfahren führen. Je nach Schwere des Vergehens gibt es Strafen von einem Verweis bis zur Entfernung aus dem Dienst. Falls Sie in eine solche Lage geraten ist es sinnvoll sich an Ihren Personalrat zu wenden.

E

  • Eignung

Für die Ernennung und für jede Beförderung muss Ihre gesundheitliche, fachliche und persönliche Eignung vorliegen.

  • Entlassung

Als Anwärter, somit als Beamter auf Widerruf, können Sie jederzeit entlassen werden, wenn hierfür Gründe vorliegen, wie zB eine zu schlechte Leistung während der Ausbildung. Sie können auch selbst Ihre Entlassung beantragen. 

  • Ernennung

Nach erfolgreichem Abschluss des Studium werden Sie zum/zur Rechtspflegeinspektor/-in ernannt. Damit wechseln Sie in den Status "Beamter auf Probe". Hierzu müssen Sie die erforderliche Eignung besitzen. Die gesundheitliche Eignung wird durch ein amtsärtzliches Zeugnis des Gesundheitsamtes bestätigt. Erforderlich ist wegen der Lebenszeitverbeamtung die Feststellung, dass Sie voraussichtlich bis zum Erreichen der Altersgrenze dienstfähig sein werden.

F

  • facebook

Sie finden den Verband Bayer. Rechtspleger unter https://facebook.com/verband.bay.rechtspfleger/

  • Fortbildung

Sie können sich im Laufe Ihres Berufslebens umfassend fortbilden. Der Verband bietet regelmäßig Veranstaltungen an. Auch das Justizministerium bietet ein umfangreiches Fortbildungsprogramm an.

G

Gehalt

siehe "Besoldung"

H

Hochschule für den öffentlichen Dienst

Die Hochschule für den öffentlichen Dienst Fachbereich Rechtspflege ist in Starnberg. Näheres hier

I

Instagram

Den Verband Bayer. Rechtspfleger finden Sie unter https://www.instagram.com/verband.bay.rechtspfleger/

J

Jugend- und Auszubildendenvertretung

Die Jugend- und Auszubildendenvertretung, kurz JAV, ist ein Teil der Personalvertretung. Sie finden sie vor Ort, auf Ebene der OLGs als BJAV und auf Ebene des Ministeriums als HJAV. Die JAV kümmert sich intensiv um alle Angelegenheiten die die Ausbildung und das Studium betreffen. Sie wird alle 2,5 Jahre neu gewählt. Die für Sie zuständigen Mitglieder finden Sie im Intranet hier.

K

Krankenversicherung

Da Ihr Dienstherr mindestens die Hälfte Ihrer Krankenkosten übernimmt, bietet sich für Sie eine private Krankenversicherung an, die den verbleibenden Anteil trägt. Vergleichen Sie die Preise und die für Sie persönlich jetzt und zukünftig erforderlichen Leistungen bei den unterschiedlichen Anbietern gut.

L

Landespersonalausschuss "LPA"

Das Auswahlverfahren besteht zum einen aus einer Ausleseprüfung. Diese soll zeigen, ob die Bewerber auf Grund ihrer Kenntnisse, ihrer intellektuellen Fähigkeiten, ihrer Aufgeschlossenheit für Gegenwartsfragen und ihres Arbeitsverhaltens die Eignung für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst besitzen. Prüfungsinhalt sind Aufgaben zur Deutschen Sprache (z.B. Textanalyse, Abhandlung) sowie Fragen zur grundlegenden Allgemeinbildung (staatsbürgerliche Kenntnisse, Erdkunde, Geschichte, Wirtschaft, Recht, zeitgeschichtliche Ereignisse in Kultur und Politik). In das Gesamtergebnis fließen außerdem die Schulnoten der Fächer Deutsch, Mathematik und einer Fremdsprache, meist Englisch, mit ein.

Das Auswahlverfahren für die Einstellung als Beamter/Beamtin mit Einstieg in der 3. Qualifikationsebene (also nicht ausschließlich für die Einstellung als Rechtspfleger/in) wird alljährlich im Oktober für die Einstellung zum 1. September des darauffolgenden Jahres von der Geschäftsstelle des Landespersonalausschusses (Prüfungsamt) durchgeführt.

Siehe auch unsere Seite Studium.

M

N

Nebentätigkeit

Wenn Sie neben Ihrem Studium oder Ihrem Dienst einer Nebentätigkeit nachgehen wollen, müssen Sie das Ihrem Dienstvorgesetzten anzeigen. Für bestimmte Nebentätigkeiten brauchen Sie eine Genehmigung.  

O

P

  • Pension

Das durch das Grundgesetz garantierte Alimentationsprinzip verspricht Ihnen nach Ende Ihre Dienstzeit eine Pension. Diese ist abhängig von Ihren berücksichtigungsfähigen Dienstzeiten und beträgt max. 71,25% Ihres letzten Gehalts.

  • Personalakt

Bei Ihrer Beschäftigungsbehörde wird über Sie vertraulich eine Personalakte geführt, die alle relevaten Unterlagen, wie zB Zeugnisse, Beurteilungen, Fortbildungen, ... enthält. Siekönnen  jederzeit Einsicht nehmen.

  • Personalrat

An Ihrer Beschäftigungsbehörde besteht in der Regel eine Personalvertretung, der örtliche Personalrat öPR. Ebenso exitiert ein Personalrat an den Oberlandesgerichten als BPR und am Justizministerium als HPR. Die Personalvertretungen kümmern sich um möglichst gleichmäßig gute Bedingungen vor Ort und um Einzelprobleme, häufig um die Vermittlung zwischen Verwaltung und Kollegen. Bei vielen Maßnahmen muss die Personalvertretung eingebunden werden. Der Verband Bayer. Rechtspfleger stellt in vielen Gremien ehrenamtliche Mitglieder, die sich vertraulich und engagiert um Probleme kümmern. Die Wahlen finden alle 5 Jahre statt.

Infos zu den Personalvertretungen finden Sie im Intranet der Justiz.

  • Probezeit

Nach erfolgreichem Abschluss der Rechtspflegerprüfung schließt sich eine Probezeit von in der Regel 2 Jahren an. Sie kann bei einer besonders guten Prüfungsnote verkürzt werden. Bei Problemen in der Probezeit kann sie auch bis zu max. 5 Jahre verlängert werden. In dieser Zeit müssen Sie sich hinsichtlich Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung im Dienst bewähren.

  • Prüfungen

Während der Fachtheorien und im Fachpraktikum werden regelmäßig Klausuren geschrieben, die Ihre theoretischen Kenntnisse testen sollen und Sie auf die abschließende schriftliche und mündliche Rechtspflegerprüfung vorbereiten sollen.

Q

R

  • Rechtschutz

Eine Mitgliedschaft im Verband Bayer. Rechtspfleger beinhaltet einen Rechtsschutz für dienstliche Angelegenheiten über das dbb Dienstleistungszentrum.

  • Reisekosten

Für Ihre Reisen zur Hochschule und zu auswärtigen Ausbildungsgerichten bekommen Sie Reisekosten im Rahmen der Vorschriften des BayRKG erstattet. Als fertiger Rechtspfleger/-in bekommen Sie für Dienstreisen und Fortbildungsreisen Kosten erstattet.

S

T

U

  • Übernahme

Nach erfolgreichem Abschluss des Studiums werden Sie in der Regel als Beamter auf Probe übernimmen.

  • Unterbringung in Starnberg

Während der Fachtheorie werden Sie entweder direkt am Campus oder in FeWo oder Hotelzimmern in der näheren Umgebung untergebracht. Die Organisation und die Kosten trägt die Hochschule. Teilweise erfolgt die Unterbringung in Doppelzimmern.

  • Urlaub

Währen Ihrer Ausbildung bekommen Sie Urlaub in Höhe von 29 Tage, die allerdings nur abhängig von den Ausbildungsstationen genommen werden können. Als fertiger Rechtspfleger/-in stehen Ihnen 30 Arbeitstage bei einer 5-Tage-Woche zu, die Sie in Absprache mit Ihren Kolleginnen und Kollegen nehmen können.

V

  • Verband Bayer. Rechtspfleger. Das sind wir - immer für Sie da!
  • Vorteile Verbandsmitgliedschaft
  • Vorteilswelt - Die dbb-vorteilswelt finden Mitglieder hier.

W

Was tut der Verband eigentlich?

Der Verband Bayer. Rechtspfleger kümmert sich um die Verbesserung aller Probleme und Angelegenheiten unserer Kolleginnen und Kollegen. Dafür führen wir vielen Gespräche und pflegen gute Kontakte zur Politik und zur Verwaltung. Insbesondere die Anliegen der Studierenden liegen uns am Herzen. Konkrete Hilfe leisten wir auch durch unsere Beteiligung in den Personalvertretungen.

Über unsere Aktivitäten informieren wir regelmäßig auf unserer website, mit unserem Kurier und auf unseren social-media-Kanälen.

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Zuweisung nach der Prüfung

Nach dem erfolgreichen Abschluss Ihres Studiums werden Sie an ein Gericht oder eine Staatsanwaltschaft zugewiesen. Hierbei werden Ihre Einsatzwünsche - soweit dienstliche Gründe das zulassen - mitberücksichtigt.