Verband Bayerischer Rechtspfleger

Studium

Studium und Ausbildung dauern drei Jahre und beginnen immer zum 01. September. Dabei gibt es zwei theoretische und zwei praktische Abschnitte sowie eine kurze Prüfungsvorbereitung. Den Abschluss bilden eine schriftliche und eine mündliche Prüfung.

Die theoretische Ausbildung findet an der Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern in Starnberg statt. Die praktische Ausbildung vollzieht sich an den Amtsgerichten und Staatsanwaltschaften.

Nach erfolgreicher Abschlussprüfung (Rechtspflegerprüfung) erfolgt die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe als Rechtspflegeinspektor/in und die Verleihung des Diplomgrades “Diplom-Rechtspfleger/in (FH)” als akademischer Grad.

Voraussetzungen

In den Vorbereitungsdienst (Ausbildung für den Rechtspflegerdienst) für die Rechtspflegerlaufbahn kann nach dem Ergebnis einer Eignungsprüfung zugelassen werden, wer

  • die Fachhochschulreife, eine andere Hochschulreife oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand nachweisen kann;
  • die allgemeinen dienstrechtlichen Voraussetzungen erfüllt, insbesondere
    • Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit,
    • Nachweis der Verfassungstreue,
    • Einhaltung der gesetzlichen Altersgrenze (bis zur Vollendung des 45. Lebensjahres),
    • Charakterliche Eignung (Vorstrafen?),
    • Gesundheitliche Eignung (Nachweis durch ein amtsärztliches Gutachten) und
  • an einem besonderen Auswahlverfahren teilgenommen hat.

Auswahlverfahren

Das Auswahlverfahren besteht zum einen aus einer Ausleseprüfung. Diese soll zeigen, ob die Bewerber auf Grund ihrer Kenntnisse, ihrer intellektuellen Fähigkeiten, ihrer Aufgeschlossenheit für Gegenwartsfragen und ihres Arbeitsverhaltens die Eignung für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst besitzen. Prüfungsinhalt sind Aufgaben zur Deutschen Sprache (z.B. Textanalyse, Abhandlung) sowie Fragen zur grundlegenden Allgemeinbildung (staatsbürgerliche Kenntnisse, Erdkunde, Geschichte, Wirtschaft, Recht, zeitgeschichtliche Ereignisse in Kultur und Politik). In das Gesamtergebnis fließen außerdem die Schulnoten der Fächer Deutsch, Mathematik und einer Fremdsprache, meist Englisch, mit ein.

Das Auswahlverfahren für die Einstellung als Beamter/Beamtin mit Einstieg in der 3. Qualifikationsebene (also nicht ausschließlich für die Einstellung als Rechtspfleger/in) wird alljährlich im Oktober für die Einstellung zum 1. September des darauffolgenden Jahres von der Geschäftsstelle des Landespersonalausschusses (Prüfungsamt) durchgeführt.

Bayer. Landespersonalausschuss - Geschäftsstelle -

Kardinal-Döpfner-Straße 4, 80333 München

oder

Postfach 22 14 41, 80504 München

Telefon (089) 2306-2901, -2902; Fax (089) 22 78 88

e-mail: poststelle(at)lpa.bayern.de

Die Zulassung zum Auswahlverfahren muss im Zeitraum April bis Juli online beantragt werden. Die Prüfung wird an einem Montagvormittag Mitte Oktober unter Aufsicht abgehalten. Eine Prüfungsgebühr wird nicht erhoben.

Mit den Bewerberinnen und Bewerbern wird ferner ein Strukturiertes Interview als ergänzendes Auswahlverfahren durchgeführt. In diesem sollen die außerfachlichen Fähigkeiten im Bereich der Sozialkompetenz, bezogen auf das Anforderungsprofil für die Schlüsselkompetenzen der Diplom-Rechtspfleger (FH), geprüft werden.

Bewerbung

Wenn Sie Interesse an dem Berufsbild der Rechtspflegerin/des Rechtspflegers gefunden haben und eine Stellung anstreben, in der Sie in einer modernen Justiz verantwortlich und selbständig mitarbeiten können, dazu noch den Umgang mit Menschen mit Ihrem künftigen Beruf verbinden möchten, sollten Sie sich nach bestandenem Auswahlverfahren auf die entsprechende Aufforderung der Einstellungsbehörde hin bewerben.

Richten Sie Ihre Bewerbung an


Herrn Präsidenten des Oberlandesgerichts
Prielmayerstraße 5, 80335 München
Tel. 089/5597-2250 oder -3094
www.justiz.bayern.de/gericht/olg/m

Herrn Präsidenten des Oberlandesgerichts
Fürther Straße 110, 90429 Nürnberg
Tel. 0911/321-2201
www.justiz.bayern.de/gericht/olg/n

Herrn Präsidenten des Oberlandesgerichts
Wilhelmsplatz 1, 96047 Bamberg
Tel. 0951/833-1134
www.justiz.bayern.de/gericht/olg/ba

Wenn Sie noch weitere Fragen haben, wenden Sie sich einfach an Ihr nächstgelegenes Amtsgericht und verschaffen Sie sich dort selbst einen Eindruck über das Berufsbild und die Aufgaben des Rechtspflegerdienstes.

Fachliteratur

Ausbildungshilfe für Anwärter und Auszubildende im öffentlichen Dienst: aktion15 bietet Zuschuss in Höhe von 15% der Literaturkosten!!