Verband Bayerischer Rechtspfleger

Dienstvereinbarung zum mobilen Arbeiten

13. Mai 2022

Die neue Dienstvereinbarung zur Regelung der Telearbeit und weiterer Formen mobilen Arbeitens ist unterschrieben!

Damit werden wesentlich modernere Regelungen als die bisher geltenden geschaffen. So fällt die strikte Voraussetzung sozialer Gründe ebenso wie die Koppelung an bestimmte Aufgaben weg. Damit kann nun jeder Mitarbeiter, der das möchte und bei dem die dienstliche Situation es zuläßt, bis zu 2 Tage pro Woche mobil arbeiten. Mit zunehmender Digitalisierung und weiterem Einsatz der e-Akte wird das für immer mehr Kolleginnen und Kollegen möglich sein. Die Corona-Zeit hat gezeigt, wieviel schon möglich ist und den Wunsch bei vielen Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern geweckt, ab und zu im Homeoffice zu arbeiten.

Wir als Verband Bayerischer Rechtspfleger haben uns intensiv und massgeblich an den neuen Regelungen beteiligt und freuen uns, das sie jetzt fertig gestellt sind.