Verband Bayerischer Rechtspfleger

Eingabe zum Doppelhaushalt 2024-2025

Gespräch mit Ministerium am 19.07.2023

20. Juli 2023
  • Von links: Jonas Neuhäuser, Claudia Kammermeier, Justizminister Georg Eisenreich, Sabine Kümmeth, Werner Felkl

Zum Auftakt der Gesprächsrunden über den kommenden Doppelhaushalt konnten wir in einem Treffen mit unserem Ministerium bereits die wichtigsten Punkte besprechen. Unsere Anliegen erhalten Unterstützung, obgleich die kommenden Verhandlungen sehr schwierig werden. Staatsminister Eisenreich bedankte sich bei uns stellvertretend für alle Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger für ihren unermüdlichen Einsatz für den Rechtsstaat.

Um eine leistungsstarke Judikative zu gewährleisten, muss sie ein attraktiver Arbeitgeber sein und Entwicklungsmöglichkeiten bieten. Wir fordern daher

  1. die Anhebung des Eingangsamtes auf die Besoldungsgruppe A 11
  2. die Schaffung von 140 zusätzlichen Stellen (70 je Haushaltsjahr)
  3. weitere Stellenhebungen, insbesondere von A 12 nach A 13
  4. den Ausbau der Spitzenstellen für die modulare Qualifizierung
  5. die Streichung der „kw“-Vermerke bei den im Nachtragshaushalt 2016 bewilligten Stellen

Auch unabhängig von Pepp§y steigt die gefühlte Belastung in der Praxis weiter an. Das liegt nicht nur an den sehr umfangreichen Änderungen im Betreuungsrecht, sondern auch an wieder stark steigenden Eingangszahlen in Insolvenzsachen (teilweise bis zu 50 % im Vorjahresvergleich bei Unternehmen). Dies hängt wiederum mit aktuellen wirtschaftlichen Entwicklungen im Bereich des Immobilien- und Bausektors sowie weiter steigenden Zinsen zusammen. Darüber hinaus hat die hohe Inflation große Auswirkungen auf Verbraucher und Betriebe zugleich. Das wiederum beeinflusst auch die Lage an den Zwangsversteigerungsgerichten, da selbst gute Objekte nicht mehr so einfach verkauft werden können, wie es noch vor einiger Zeit der Fall war.

Die tatsächlichen Auswirkungen im Bereich der Rechtspflege zeigen sich hier leider immer erst mit einer gewissen Zeitverzögerung. Weitere Probleme werden durch die Eintragungspflicht der GbR’s ab 2024 befürchtet (MoPeG), da es hier bundesweit gut 500.000 Gesellschaften gibt; wie viele sich hier bei vorhandenem Grundbesitz „sofort“ registrieren lassen müssen, kann nur schwer abgeschätzt werden. Ähnliche Belastungen werden dadurch folglich auch die Grundbuchämter spüren.

Durch die langjährige Vorlaufzeit neuer Einstellungen müsse nun dringend gehandelt werden, so die Vorsitzende Frau Kammermeier.

Jedoch muss die Personalsituation auch aus weiteren Gründen jetzt schon stark verbessert werden:

Fehlender Abiturjahrgang 2025

60 % fangen direkt nach dem Abitur bei uns an, daher wird es kurzfristig schwierig bis unmöglich, dieses Loch zu „stopfen“. Der für die Rechtspfleger zuständige Personalreferatsleiter Herr Dr. Linden versichert an dieser Stelle, dass die Einstellungszahlen bereits jetzt schon gestiegen sind, allerdings wird ein Engpass hier nicht auszuschließen sein. Dass der LPA-Test nun für 3 Jahre gültig ist gem. einer befristeten Regelung, kommt dem zwar etwas entgegen. Der Verband und das Ministerium sind sich hier jedoch einig, dass dies mittel- und langfristig nicht ausreichen wird. Über viele Verbesserungen und Anpassungen der Einstellung unseres Nachwuchses wurde daraufhin diskutiert, Herr Dr. Schulz als Leiter der Abteilung Personal befürwortet unter anderem, dass der LPA-Test direkt an den Schulen geschrieben werden sollte.

Sog. „Buschmann-Paket“

Wie in unserer Haushaltseingabe beschrieben, befürwortet der Verband zwar eine Gesamtlösung inkl. qualitativ hochwertiger Aufgabenübertragung, jedoch muss auch hier Personal rechtzeitig eingeplant werden. Nach derzeitiger Vorstellung des BMJ soll der Zuständigkeitswechsel bereits in 5 Jahren stattfinden.

 

Hinsichtlich unserer Auffassung, dass künstliche Intelligenz nur zur Aufgabenbeschleunigung und effektiveren Bearbeitung und nicht für Entscheidungen eingesetzt werden darf, wird sich uns weiterhin angeschlossen. Für Fachverfahren wird an Verbesserung der Tools gearbeitet.

Frau Kammermeier schlägt an dieser Stelle vor, im Registergericht ein Vergleichsprogramm einzuführen, womit Satzungsänderungen direkt sichtbar gemacht werden können. Eine Prüfung des Ministeriums wurde zugesichert.

Der Verband stellt auch klar, dass die Nachwuchsgewinnung erheblich davon abhängen wird, wie die Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger angesichts der Lebensumstände – gerade in und um München – angemessen besoldet werden.

  • Zügige Beförderungen müssen weiter vorangebracht werden.

  • Für die Ballungsräume ist das vor kurzem in Kraft getretene Gesetz zur Neuausrichtung  orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile noch lange nicht ausreichend, um unfaire Unterschiede auszugleichen.

  • Angesichts der BAG-Entscheidung zur Eingruppierung der Serviceeinheiten in EG9a (wir berichteten) ist das Eingangsamt A11 unserer Meinung nach obligatorisch! Diverse Unterstützung aus dem Landtag wurde uns bereits zugesichert.

Wir danken für das Gespräch und werden all diese Themen in der kommenden Zeit mit den Fraktionen des Landtags besprechen. Es gibt noch viel zu tun!