Verband Bayerischer Rechtspfleger

Hauptverwaltungssitzung des Verbands Bayerischer Rechtspfleger e.V. am 21.02.2024

05. März 2024

Die Vorsitzende des Verbandes Bayerischer Rechtspfleger, Claudia Kammermeier, konnte zur diesjährigen Hauptverwaltungssitzung am Mittwoch, den 21. Februar wieder viele Besucher im Münchener Justizpalast begrüßen. Weiterhin war auch eine hybride Teilnahme möglich. Ihr besonderer Gruß galt dem Ehrenvorsitzenden Kurt Rosemann und dem ehemaligen Vorsitzenden Peter Hofmann sowie Dr. Julia Beck vom Gieseking Verlag.

Kammermeier berichtete über das vergangene Geschäftsjahr. Insbesondere die BAG-Entscheidung zum Anspruch auf eine Eingruppierung in EG9a für Beschäftigte in Serviceeinheiten habe für viel Gesprächsbedarf gesorgt. Die obergerichtliche Entscheidung habe ein Ungleichgewicht zwischen der Eingruppierung der Beschäftigten auf der einen Seite und den Beamten der zweiten und dritten Qualifizierungsebene andererseits hergestellt. Die daraus gründenden Forderungen des Verbandes wurden an verschiedene politische Vertreter und das Ministerium herangetragen. Es ist für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen problematisch, wenn der „Entscheider“ weniger verdient als derjenige, der die Vorbereitungen dazu trifft. Dennoch sei man bisher mit der Forderung nach einem höheren Eingangsamt in A11 bzw. einer Zulage für alle Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger beim Finanzministerium gescheitert. „Die Entscheidung zu EG9a ist für den Tarifvertrag und insbesondere den Speckgürtel München zwar gut, aber im Hinblick auf die Beamten der zweite und dritten Qualifizierungsebene nicht vermittelbar“, so Kammermeier. Daher wird der Landesvorstand diese Angelegenheit intensiv weiterverfolgen.

Das sog. Buschmann-Paket sei weiterhin offen. Es beinhalte insbesondere den Wegfall der Öffnungsklauseln in Betreuungs-, Register- und Nachlasssachen. Mit deren Streichung müssten die vorgesehenen Aufgabenübertragungen vollständig umgesetzt werden. Eine Forderung aus dem sog. Buschmann-Paket sei insbesondere die Übertragung der Forderungspfändung auf Gerichtsvollzieher und der Verbraucherinsolvenzverfahren auf Rechtspfleger. Leider liegt noch keine Entscheidung hierzu vor. Das Ergebnis hinsichtlich der Forderung des Rechtspflegerverbands auf Übertragung der Betreuerentlassung auf den Rechtspfleger steht daher ebenfalls noch aus.

Die Vorsitzende berichtete ferner über ihre Teilnahme an der Ringvorlesung „Legal Tech“ (Thema: Kommt der Robo Rechtspfleger? Einsatz von KI im Bereich der Rechtspflegerzuständigkeiten) im vergangenen Oktober. Daneben hat sie an dem Podcast „Rechtsgespräch“ teilgenommen. „Ich möchte jede Möglichkeit nutzen, um den Beruf des Rechtspflegers in der Öffentlichkeit bekannter zu machen“, so die Vorsitzende.

Dr. Beck vom Gieseking Verlag informierte über den aktuellen Sachstand in Sachen Verbandszeitschrift. Dipl.-Rechtspflegerin Dagmar Zorn habe zum Jahresbeginn die Schriftleitung des „RPflegers“ übernommen. Zorn sei eine erfahrene Redakteurin und habe jahrelang die Studienhefte betreut. Diese Aufgabe übernehme nun Dipl.-Rechtspfleger Savini. Der Sammelbezug in Bayern sei stabil bzw. wachse leicht an. Bei digitalen Abonnements hingegen sei ein deutlicher Anstieg seit 2020 zu verzeichnen gewesen.

Kammermeier weist darauf hin, dass die gefühlte Belastung der Kolleginnen und Kollegen in der Praxis mit der PEBB§Y-Statistik weit auseinanderfällt. Viele Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger klagen über immer aufwendigeres Arbeitsaufkommen. Insbesondere neu hinzugekommene bzw. erweiterte Aufgabenbereiche (z. B. Vermögensabschöpfung, Betreuungsrechtsreform, Erteilung von Erbscheinen bei testamentarischer Erbfolge durch Rechtspfleger, MOPEG, elektronischer Rechtsverkehr…) könnten hierfür ursächlich sein. Auch die Tatsache der zunehmenden Migration und immer schwieriger werdender Lebenssachverhalte wurden als Gründe in den Raum gestellt. Eva Schütt führt an, dass gerade im Hinblick auf den elektronischen Rechtsverkehr und explodierende Emailpostfächer auch Schulungen zum effektiven Zeitmanagement angeboten werden sollten.

Im Verlauf der Sitzung erstattete Kassenführerin Eva Schütt sowie die Rechnungsprüferinnen Heidi Friedrich und Christine Baur-Lorenz ihren Bericht. Es folgten Beschlüsse zur Änderung der Satzung und Beitragsordnung auch in Vorbereitung auf den Delegiertentag. Durch die Pandemie habe man dazugelernt und möchte die Möglichkeit von Vorstandsteams in den Bezirksverbänden, Hybrid-Sitzungen und auch Online-Mitgliedsbeitritte über die Homepage gemäß Satzung möglich machen. Außerdem soll eine Einzelvertretungsberechtigung der Vorstandsmitglieder des Landesverbandes und eine Aufwandsentschädigung für Jugendbeauftragte/n bzw. Schriftleitung aufgenommen werden.

Stefanie Stoll berichtete über ihre Tätigkeit als Jugendbeauftragte. Insbesondere die Vorstellung bei den Anwärtern in Starnberg habe diesmal mit der Debeka als Kooperationspartner stattgefunden, mit deren Hilfe ein I-Pad verlost werden konnte.

Jonas Neuhäuser präsentierte die Website. Auch auf Social Media (Facebook, Instagram) sei man immer mehr aktiv. Hier investieren auch Alexander Hannes und Stefanie Stoll viel Energie und Zeit, um den Verband bekannter zu machen.

Die Vorsitzende gab einen Überblick über die aktuelle Tätigkeit des BDR. Dort laufe derzeit ein Schiedsverfahren, da die djg um Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger wirbt und deren Interessen vertreten möchte. Dies sei nicht zulässig, weil der Verband Bayerischer Rechtspfleger der entsprechende Fachverband sei. Kammermeier erläuterte ebenfalls, dass Christine Hofstetter die Geschäftsführung aus gesundheitlichen Gründen abgegeben habe, aber noch Mitglied der Bundesleitung sei. Bei den nächsten Wahlen wäre es wichtig, wieder einen Bayerischen Vertreter ins Rennen zu schicken. Interessierte dürfen sich jederzeit melden und können ggf. auf in die Arbeit der Bundesleitung hineinschnuppern.

Besprochen wurde auch alles rund um den alle fünf Jahre stattfindenden Delegiertentag. Dieser findet vom 25. bis 27. September 2024 in Nürnberg statt, nachdem die für 2020 geplante Veranstaltung in Regensburg der Pandemie zum Opfer gefallen ist. Sonja Pözl vom organisierenden BV Nürnberg warb für die Schönheit des Veranstaltungsortes auf der Burg. Alle Kolleginnen und Kollegen seien insbesondere eingeladen, an der Abendveranstaltung am Donnerstag, 26.09.2024 die schöne Kulisse zu genießen. Anmeldungen werden zwecks Planbarkeit auch für diesen Abend benötigt. Es werden keinerlei Papiereinladungen verschickt. Die Anmeldung erfolgt rein digital bzw. per Email.

Die elektronische Akte soll bis Ende 2025 vollständig an allen Justizbehörden eingeführt werden. An Zivil- und Familiengerichten ist die Einführung bereits bayernweit abgeschlossen. Betreuung soll im Mai 2024 abgeschlossen werden und Immobiliarvollstreckung war im Januar 2024 fertig. Das letzte Grundbuchamt ist für Juni 2024 geplant. Die E-Akte in Insolvenzsachen kommt im Juni 2024 und in Nachlasssachen geht sie voraussichtlich im Oktober 2024 an den Start. Für Mobiliarvollstreckung gibt es noch keinen Zeitplan. In Strafsachen gestalte sich die Pilotierung schwierig; Planungen laufen für eine Einführung ab Oktober 2024. Einer Belastungsanalyse zufolge seien die ersten drei bis sechs Monate nach Einführung der E-Akte besonders schwer. Wenn dieses „Tal der Tränen“ überstanden sei, falle das Fazit meist gut aus, so Kammermeier.

Zu aktuellen Überlegungen hinsichtlich der Einführung von Künstlicher Intelligenz (KI) in Rechtspflegerbereichen berichtet die Vorsitzende von der Idee eines digitalen Registergerichts und einem Chatbot für die Rechtsantragstelle. Zunächst sei jedoch ein Tool für Beratungshilfe geplant. Der Berechtigungsschein könnte möglicherweise über eine Art elektronisches Gültigkeitsregister abrufbar sein.

Kammermeier erklärte zum Tarifergebnis, dass dieses vollständig auf die Beamten übertragen wird. Von der durch Ministerpräsident Markus Söder ausgerufenen Stelleneinsparung sei das Justiz-Ressort nicht betroffen.