Verband Bayerischer Rechtspfleger

Hauptverwaltungssitzung des Verbands Bayerischer Rechtspfleger e.V. am 24.03.2025

16. Mai 2025

Zur satzungsgemäßen Hauptverwaltungssitzung sind die Bezirksverbandsvorsitzenden und der Landesvorstand sowie weitere Gäste am 24. März 2025 im Münchener Justizpalast zusammengekommen, um die Weichen für das kommende Jahr zu stellen. Weiterhin war auch eine hybride Teilnahme möglich.

Claudia Kammermeier, die Landesvorsitzende, begrüßte die Teilnehmer und erstattete den Geschäftsbericht seit dem letzten Zusammentreffen anlässlich des Delegiertentages im September 2024. Es fanden zahlreiche Gespräche mit politischen Entscheidungsträgern bzw. Ministeriumsvertretern statt. Besonders bedauernswert erscheint die Tatsache, dass die Forderungen des Verbandes im Hinblick auf die EG9a-Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts immer noch an einer vollständigen Blockade des Finanzministeriums scheitern. Dieses Anliegen wird weiterhin mit Nachdruck verfolgt.

„Entbürokratisierung ist und bleibt wichtig!“, so Kammermeier. Es sei wichtig, beim Bürokratieabbau selbst sinnvolle Vorschläge einzubringen, welche die Rechtspflegertätigkeit vereinfachen und nicht zu unsinnigem Mehraufwand führen. Die Vorsitzende berichtete weiterer von dem Ergebnis der Selbstverständnisdebatte - Teil II. Die Umfrage habe noch vor Corona stattgefunden und das Ergebnis sei nun vorgestellt worden. Einige Punkte dürften aufgrund der neuen Arbeitszeitvereinbarung zur Telearbeit bereits überholt sein. Frau Schütt informierte aus der Präsentation der Selbstverständnisdebatte: Aus Sicht der Teilnehmer fehle oft die Wertschätzung für die geleistete Arbeit. Kritik wurde ferner dahingehend geäußert, dass Führungskräfte zu wenig Zeit hätten, ihren Aufgaben nachzukommen. Die Arbeitsgruppe habe jedoch bisher wenig konkrete Verbesserungsmaßnahmen gefunden.

Zur Thematik „zentrale Mitgliederverwaltung“ wurde berichtet, dass nun die Daten der Bezirksverbände Hof und Schweinfurt erfasst seien. Mittel- bis langfristiges Ziel sei ein zentraler Beitragseinzug, um die Bezirksverbände zu entlasten. Dazu sei es wichtig, dass sämtliche Mitglieder eine Einzugsermächtigung erteilen und die Bankverbindungen erfasst sind. Mit der Entlastung der Bezirksverbände, sollen sich diese auf ihre wichtigste Aufgabe, die Mitgliederwerbung und -bindung, konzentrieren können. Vor dem Hintergrund, dass es immer schwieriger wird, Kollegen für eine ehrenamtliche Tätigkeit zu gewinnen, könne vielleicht diesem Trend hierdurch etwas entgegengewirkt werden.

Die Kassierin, Eva Schütt, erstattete den Kassenbericht. Nach Bescheinigung einer einwandfreien Kassenführung durch die Kassenprüfer Heidi Friedrich und Gernot Bothe wurden Haushalt und Voranschlag einstimmig genehmigt. Im Folgenden erfolgte die Entlastung der Kassierin und des Landesvorstandes.

Kammermeier informierte über die anstehende Beitragserhöhung zum 01.01.2025, welche automatisch erfolge aufgrund der an die Besoldung gekoppelte Beitragsordnung.

Jonas Neuhäuser, der die Webseite betreut, hat auf das neue Beitritts- bzw. Änderungsformular hingewiesen. Außerdem seien die Hinweise zum Studium aktualisiert worden.

Der Studierenbeauftragte Niclas Carl, welcher dem Social-Media-Team des Rechtspfelgerverbandes angehört, gab einen aktuellen Überblick über den Auftritt des Verbandes auf den Plattformen. Am meisten genutzt werde Instagram. Die Bayerische Justiz mache derzeit keine Werbung für den Rechtspflegerberuf auf Social Media, andere Bundeslänger schon. Deshalb sei es umso wichtiger, dass sich der Verband als Interessensvertretung einbringe. Weiter sei man auch auf Facebook und auf LinkedIn tätig; letzteres richte sich eher an Menschen mit Berufserfahrung.

Der Verbands-Newsletter „Rechtspflegerkurier“ wird derzeit ca. fünf- bis sechsmal im Jahr an alle Mitglieder und Freunde des Verbandes übersendet, erklärte Kerstin Seidl als Schriftleiterin des Kuriers. Sie bedankte sich ferner bei den Bezirksverbänden für die zahlreichen Eingaben und wies drauf hin, dass stets die Urheber von Bildern und Texten anzugeben sind.

Über die Arbeit des BDR (Bund Deutscher Rechtspfleger) erstattete Christine Hofstetter Bericht. Sie und Jonas Neuhäuser waren auf der Präsidiumssitzung in Karlsruhe im Oktober 2024. Es finden jeweils zwei Sitzungen im Jahr statt. Hierfür werden noch Protokollführer gesucht, welche auf Kosten des BDR zu den Präsidiumssitzungen fahren dürften. Außerdem würden noch Personen gesucht, welche die Eventmanagerin des BDR unterstützen können. Diese organisiere z. B. das Sommerfest und das BDR-Hauptstadtforum. Außerdem halten die Kommissionen Familien- und Registerrecht weiterhin Ausschau nach Verstärkung. Freiwillige können sich jederzeit bei Christine Hofstetter oder dem BDR direkt melden. Neuer Schriftleiter der Rechtspfleger-Studienhefte sei Peter Savini.

Die Vorsitzende richtet nochmals ein herzliches Dankeschön an den Bezirksverband Nürnberg und die zahlreichen Helfer für die Ausrichtung des Delegiertentags 2024.

Laut Marc-Oliver Melzer vom Bezirksverband Kempten seien bereits erste Überlegungen für den Delegiertentag 2029 angestellt werden. Geplant sei, den Bezirksverband Nürnberg zu besuchen, um sich dort über die Ausrichtung des Delegiertentages zu informieren und von den dortigen Erfahrungen zu profitieren. Außerdem seien bereits mehrere mögliche Tagungsorte eruiert worden. Im laufenden Jahr soll noch eine Bezirksverbandsversammlung abgehalten werden, um aus den Bezirksverbänden Memmingen und Kempten Organisationsteams zu bilden.

Zum Elektronischen Rechtsverkehr (ERV) berichtete Kammermeier von der mittlerweile fast flächendeckend erfolgten Einführung. Die Ursachen, weshalb es teilweise zu Performanceproblemen kommt, seien verschiedener Natur. Aktuell befände sich die elektronische Akte in Mobiliarsachen in der Pilotierung am Amtsgericht Rosenheim. Diese solle bis Ende November 2025 abgeschlossen sein. Mit dem Abschluss der flächendeckenden Einführung der elektronischen Akte in der bayerischen Justiz werden die Anforderungen an Performance, Verfügbarkeit und Benutzbarkeit des Programms weiter steigen. Ziel des Bay. Staatsministeriums für Justiz sei es, eine grundlegende Modernisierung von eIP (elektronisches Integrationsportal) bereits zu einem Zeitpunkt anzustoßen, zu dem das Programm noch nicht als technisch veraltet anzusehen ist. Aus diesem Grund sei vor kurzem das Projekt „eIP Next Generation“ initiiert worden. Dieses verfolge den Zweck, das eIP im Hinblick auf die Handhabung für die Anwender grundlegend zu überarbeiten. Vorgesehen sei unter anderem eine eingehende Praxisevaluationen der bisherigen Nutzererfahrungen mit der elektronischen Akte. Für das Gemeinsame Fachverfahren für die Justiz (GeFa) sei nach wie vor die Pilotierung in Baden-Württemberg angedacht. Eine Pilotierung in Bayern sei frühestens Anfang des Jahres 2026 geplant. Das Programm bk.text werde schon seit einer Weile pilotiert. Mittlerweile sei die Performance deutlich verbessert worden.

Die Entwicklung des bundeseinheitlichen Datenbankgrundbuchs (dabag) sei ins Stocken geraten, da die beauftragte Firma nicht mehr zur Verfügung stehe. Die Neuvergabe des Auftrages sei angestoßen. Voraussichtlich im Sommer 2025 soll die Entwicklung fortgesetzt werden. Die entwickelte GB-Analysekomponente funktioniere eher schlecht. Sie erkenne weniger Daten als erhofft.

Zukünftig sollen diverse KI-Tools eingesetzt werden. Unter anderem sei ein KI-Tool für die Geschäftsstelle vorgesehen, das Schriftstücke, Anlagen und Bilder unterscheiden könne. Weiterhin gebe es ein Werkzeug, welches Entscheidungen anonymisieren könne. Daneben existiere das Projekt „Codify“, das in Massenverfahren den Vergleich relevanter Daten vollziehen soll.

Die Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU Erlangen-Nürnberg) betreibe das multidisziplinäre Forschungsprojekt DIREGA (Digitaler Registerassistent) im Auftrag der Bundesnotarkammer und in Zusammenarbeit mit der Bayerischen Notarkammer und dem Bayerischen Staatsministerium der Justiz. Es handele sich um Grundlagenforschung im Bereich Recht und Informatik und insbesondere um Fragen, inwieweit mit Künstlicher Intelligenz juristische Entscheidungen maschinell unterstützt bzw. sogar automatisch getroffen werden können. Dabei sollen spezifische juristische Fragestellungen aus dem Handels-, Gesellschafts- und Registerrecht in Zusammenhang mit verschiedenen Teildisziplinen der KI-Forschung untersucht werden. Sofern das Projekt erfolgreich verlaufe, bestehe die Möglichkeit, die Ergebnisse auch auf das Grundbuchrecht anzuwenden. Insgesamt wäre der erfolgreiche Abschluss des Forschungsprojekts eine nicht unerhebliche Unterstützung für den Rechtspflegerbereich.

Kammermeier berichtete ferner von einem Vortrag eines Zukunftsforschers, welcher im Januar dieses Jahres stattgefunden habe. Der Wissenschaftler habe erläutert, die künftigen Schulabgänger hätten wenig Interesse an einer lebenslangen Anstellung. Rund 40 Prozent würden Projektarbeit und 20 Prozent würden die Selbständigkeit präferieren. Ein Interesse an einer Anstellung im öffentlichen Dienst bestehe somit bei weniger als der Hälfte der Abschlussschüler. Nachwuchsgewinnung werde daher ein großes und wichtiges Thema der Zukunft bleiben, so die Vorsitzende.

Nachdem sich der Bedarf an Nachwuchskräften insbesondere für den Rechtspfleger- und Justizfachwirtedienst sowie im Arbeitnehmerbereich weiterhin auf einem hohen Niveau bewege und die fortschreitende Einführung der elektronischen Akte es zukünftig zunehmend ermöglichen, die persönliche Arbeitsleistung und dienstliche Abläufe zeitlich und räumlich weiter zu entkoppeln, sei eine Arbeitsgruppe „Arbeiten auf Distanz“ ins Leben gerufen worden. Es seien bereits verschiedene Handlungsempfehlungen erarbeitet worden.

Die Justizministerkonferenz habe eine neue Vollerhebung für die ordentliche Gerichtsbarkeit und die Staatsanwaltschaften für das Jahr 2027 beschlossen. Welche Behörden an der Erhebung teilnehmen sollen, stehe bis dato nicht fest. Die Erhebung selbst soll im ersten Halbjahr 2027 stattfinden und sechs Monate dauern. Ende 2027 sollen die Ergebnisse der Justiz zur Verfügung stehen. Bei der Erhebung sollen sämtliche IT-Ausfälle mit aufgezeichnet werden.

Kerstin Seidl