Verband Bayerischer Rechtspfleger

Im Gespräch mit dem Ministerium

06. März 2023
  • Foto: Jonas Neuhaeuser
    V. links: Frau Quadbeck, Herr Dr. Wachter, Herr Dr. Linden, Herr Dr. Schulz, Herr Prof. Dr. Arloth, Frau Kammermeier, Frau Grunwald.
  • V. links: Herr Prof. Dr. Arloth, Frau Kammermeier, Herr Dr. Schulz, Herr Dr. Linden, Frau Quadbeck, Frau Grunwald.
  • Foto: Jonas Neuhaeuser Der Amtschef des Ministeriums, Herr Prof. Dr. Arloth berichtet über die schwierigen Haushaltsverhandlungen 2023 und die dennoch dabei errungenen Erfolge.

Den Fragen der Hauptverwaltung stellten sich im Anschluss an die Sitzung der Amtschef des Ministeriums, Herr Prof. Dr. Arloth, Herr Dr. Schulz als Leiter der Abteilung Personal, der für die Rechtspfleger zuständige Personalreferatsleiter Herr Dr. Linden, die Leiterin des Referats D 4a – Rechtspflegerrecht Frau Quadbeck, Herr Dr. Wachter – Leiter des Referats B 6 – e-Justice, Herr Dr. Hagen – Leiter des Referats B 1 – Haushalt und Frau Grunwald, Mitarbeiterin im Referat G 3 – Nachwuchsgewinnung.

Wie zur erfreulichen Gewohnheit geworden begrüßte der Amtschef Herr Prof. Dr. Arloth die Teilnehmenden und sprach von den erneut schwierigen Haushaltsverhandlungen 2023. Dieses Mal wurde ein Schwerpunkt auf die Staatsanwaltschaften gelegt, insgesamt sei auch durch das besondere Engagement von Herrn Dr. Schulz ein vergleichsweise ordentliches Ergebnis für den Rechtspflegerbereich erzielt worden. Die 30 neuen zusätzlichen Stellen bekommen wir nicht im Eingangsamt, sondern in A10 bis A13, so dass dadurch 75 weitere Beförderungsmöglichkeiten entstehen.

Zur Entscheidung des Verfassungsgerichts vom 21.12.2022 zum Thema Eingruppierung: Das BAG hatte in seinen Urteilen aus dem Jahr 2020 die Eingruppierung von Beschäftigten in einer Serviceeinheit bei Gerichten und Staatsanwaltschaften in die Entgeltgruppe 9 beziehungsweise 9a der Entgeltordnung zum TV-L bestätigt. Eine Umsetzung soll spätestens nach der einer möglichen Tarifentscheidung im März umgesetzt werden. Das Gesamtgefüge der Besoldung der Beamten auf der einen und der angemessenen Bezahlung der Tarifbeschäftigten auf der anderen Seite gerät dadurch in Schieflage. nach Ansicht des Amtschefs wird nun das vom Verband schon lange geforderte höhere Eingangsamt für Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger realistischer. Der Verband bleibt hier aktiv!

In Zusammenhang mit der neuen Dienstvereinbarung zum mobilen Arbeiten sind die Erfahrungen und Rückmeldungen überwiegend positiv. Ein vollständiges Bild ist indes noch nicht vorhanden, das Ministerium begrüßt aber die Weiterleitung konkreter Fälle. Die Aussage lautet hier: Was den Dienstbetrieb nicht hindert, sollte auch möglich sein. Für ein modernes Arbeitsleben ist dies im Sinner aller Beteiligten mittlerweile selbstverständlich geworden. Dass im Geiste der Vereinbarung vor Ort flexible Gestaltungen erfolgen, wird dadurch auch nicht gehindert. Der Verband begrüßt diese Ausrichtung des Ministeriums ausdrücklich!

Zum Thema Nachwuchswerbung berichtete Frau Grunwald vom Projekt „Mach Gerechtigkeit“, welches demnächst auch den Rechtspflegerbereich umfassen wird. Eine verstärkte Präsenz soll zudem auf Berufsmessen, Schulinformationstagen oder Gerichten erfolgen. Auch stehen Überlegungen an, den LPA Test der letzten drei zurückliegenden Jahre für eine Bewerbung zu öffnen. Über den (mangelnden) Bekanntheitsgrad des LPA-Tests wurde ebenfalls diskutiert. Fest steht, dass der Weg über soziale Medien besonders wichtig für die heutige Generation ist, weshalb sich auch der Verband an diese Entwicklungen weiter anpassen muss.

Das Thema KI/LegalTech stand erneut auf der Tagesordnung. Der unterstützende Einsatz im Bereich Organisation, Strukturierung und Unterstützung wird vom Verband weiterhin begrüßt. Erfreulicherweise wird dem Vorstand hier unverändert gefolgt. Weitere Programme zur Unterstützung der Servicekräfte und Sachbearbeiter zur automatischen Benennung und Sortierung von Eingängen zur e-Akte sowie automatisierte Programme zur Anonymisierung von Entscheidungen werden zurzeit erforscht.

Durch das neue Betreuungsgesetz zum 01.01.2023 wurde auch eine Anpassung der Verordnung zur Übertragung richterlicher Geschäfte notwendig. Unserem Vorschlag auch die Entlassung ungeeigneter Betreuer auf den Rechtspfleger zu übertragen, wurde zunächst nicht gefolgt. In der Hauptverwaltungssitzung konnte dann aber der Amtschef von den Vorteilen überzeugt werden und er sagte eine erneute wohlwollende Prüfung unseres Vorschlags zu.

Für das Projekt der Verlagerung des Fachbereichs Rechtspflege von Starnberg nach Pegnitz ist das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat weiterhin federführend. Auf Frage der Vorsitzenden teilte Herr Dr. Hagen mit, dass zum Zeitpunkt des Umzuges noch immer keine seriösen Aussagen getroffen werden können. Die Planungen zum Ankauf eines zwischenzeitlich gefundenen und geeigneten Grundstücks schreiten voran.