Verband Bayerischer Rechtspfleger

Hauptverwaltungssitzung März 2025

Im Gespräch mit dem Ministerium

16. Mai 2025

Erfreulich war, dass sich in diesem Jahr so viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ministeriums den Fragen der Hauptverwaltung stellten. Anwesend waren der neue Amtschef des Ministeriums, Herr Dr. Winfried Brechmann, Herr Dr. Schulz, Leiter der Abteilung A (Personal), der für die Rechtspfleger zuständige Referatsleiter Herr Dr. Linden, Herr Geiger, Referatsleiter und Beauftragter für den Haushalt, , Frau van Huet und Frau Gößl von der Stabstelle Nachwuchsgewinnung, Frau Quadbeck, Referatsleiterin in der Abteilung für Zivil- und Verbraucherrecht, Herr Dr. Paschold, Referatsleiter für eAkte und elektronischer Rechtsverkehr und Frau Dr. Schayan, Referatsleiterin in der Abteilung Aus- und Fortbildung zuständig für die Rechtspflegerausbildung.

Wie traditionell schon sein Vorgänger begrüßte Herr Dr. Brechmann die Anwesenden und freute sich über die Lebendigkeit und Teilnahmebereitschaft unserer Mitglieder. Dies sei heutzutage leider keine Selbstverständlichkeit mehr. Auch im Namen der gesamten Personalabteilung sprach Herr Dr. Brechmann seinen Dank für die Zusammenarbeit aus, um gerade in diesen Zeiten eine entscheidende – und gemeinsame – Botschaft für eine angemessene Stellenausstattung, IT-Ausstattung sowie Bürokratieabbau in der Justiz zu äußern.

Herr Dr. Linden berichtete anschließend über den Nachtragshaushalt 2024/2025. Für 2026 sei ein Stellenmoratorium unumgänglich gewesen, die Haushaltsverhandlungen seien extrem schwierig, da die Auffüllung fehlender Mittel durch Reserven des Finanzministeriums nun nicht mehr möglich ist. Sämtliche Ressorts des Öffentlichen Dienstes werden daher mit Einsparungsoffensiven der Regierung rechnen müssen. Hinsichtlich des von der Staatsregierung geäußerten Wunsches, die Teilzeitquoten rückführen zu wollen, gebe es aber noch keine konkreten Pläne.

Für die Einstellungszahlen 2025 wurde bekannt gegeben, dass ein Kontingent von 130 neuen Anwärterinnen und Anwärtern vorgesehen ist, davon 90 im Bereich des OLG-München. Trotz des fehlenden Abiturjahrgangs gehen die Personalstellen aktuell davon aus, dass die Kontingente auch erfüllt werden können, nicht zuletzt dank des neuen Zweite-Chance-Verfahrens. Erfreulich ist, dass die Bewerbungsmöglichkeiten (LPA-Test, ZCV) in naher Zukunft inhaltlich, formell und zeitlich überarbeitet werden sollen, sodass flexibler und ohne lange Vorlaufzeiten neues Personal über ein einheitliches Online-Verfahren akquiriert werden kann. Herr Dr. Schulz bekräftigte dabei: Ziel soll es weiterhin bleiben, die Stellen vollständig besetzen zu können. Hierfür würde aktuell viel Aufwand durch das Ministerium betrieben, weshalb anschließend Frau Gößl von der Stabstelle Nachwuchsgewinnung einen umfassenden Einblick in die aktuellen Bemühungen des Ministeriums gab.

Seit dem zielgruppenorientierten Anwerben über Social Media sowie neue Berufs- und Ausbildungsportale sei das Feedback aus der Praxis sehr positiv, so Frau Gößl. Die Qualität der Bewerbungen steige dabei ebenfalls an. Eine bessere Nachwuchsbindung, u.a. mit einer justizinterner Wohnungsmarktbörse, stehe ebenfalls bereit. Gleichwohl sei die Stabstelle Nachwuchsgewinnung jederzeit über Vorschläge aus der Praxis dankbar. Die bayerische Justiz stehe zudem kurz vor einem eigenen Social Media Auftritt.

Zu den Modernisierungsgesetzen und der entsprechenden Umsetzung innerhalb der Justiz gab Herr Dr. Linden zu bedenken, dass die Themen nicht eindimensional behandelt werden können und derzeit zumindest noch hinsichtlich eines vier-jährigen-Beurteilungszeitraums Zurückhaltung herrsche.

Das für den Verband vorrangigste Thema Eingangsamt (Eingruppierung EG 9 und die Folgen für die 3. QE) wird weiterhin engagiert nach vorne getrieben, jedoch spricht die allgemeine Haushaltslage dem sehr entgegen. Herr Dr. Schulz erläuterte eine Alternative zum höheren Eingangsamt, konkret ginge es um einen neuen Stellenplan, um Anwärterinnen und Anwärter nach der Probezeit bestenfalls direkt nach A10 zu befördern.

Der Vorstand wird mit weiteren Gesprächen in der Politik den Druck aufrechterhalten. Das Thema sei präsent, es fehle jedoch der „jetzt geht es los“-Moment, so Herr Dr. Schulz.

Für das Projekt der Verlagerung des Fachbereichs Rechtspflege von Starnberg nach Pegnitz ist das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat weiterhin federführend. Auf Frage der Vorsitzenden teilte Frau Dr. Schayan mit, dass der Auftrag zur Erstellung der Projektunterlagen erteilt sei. Das Projekt sei weiterhin viele Jahre vor einem Abschluss, allerdings werde die Fachbereichsleitung bereits jetzt schon intensiv eingebunden.

Eine Neuauflage des BMJ-Projekts zur teilweisen Übertragung der M-Sachen auf Gerichtsvollzieher sei nicht bekannt, so Frau Quadbeck. Hinsichtlich weiterer Aufgabenübertragungen möchte man Richtungsentscheidungen aus Berlin abwarten, so Herr Dr. Brechmann.

Die Vorsitzende erkundigte sich zum Planungsstand „Zentrales digitales bayerisches Registergericht“ (wie im Koalitionsvertrag festgeschrieben). Hierzu berichtete Herr Geiger, dass man sich bauliche, nachwuchspolitische, strukturpolitische und justizspezifische Gedanken gemacht habe. Die Standortentscheidung selbst sei aber eine politische und bleibe abzuwarten. Zunächst solle jedoch erst digital konzentriert werden. Frau Kammermeier wies in diesem Zusammenhang auf die bereits existierende Öffnungsklausel in Registersachen hin, welche im Zuge der Digitalisierung und Konzentration der Gerichte sinnvoll und ohne gesetzlichen Aufwand angewandt werden könnte.

Zum Thema Entbürokratisierung bat die Vorsitzende darum, auch die Vorschläge des Verbands mit einzubeziehen. Das Ministerium begrüßte die Initiative. Herr Dr. Brechmann berichtete, dass schon in den Koalitionsverhandlungen der Wunsch nach beschleunigten ZPO- bzw. FamFG-Verfahren spürbar sei. Der Bürokratieabbau habe aktuell in der Politik eine hohe Priorität. Es sei vor allem auf die kleinteiligen Dinge zu zielen, Potentiale seien hier vielfältig vorhanden.

Herr Dr. Paschold berichtete anschließend über die Digitalisierung. Leider führe diese im Bereich der 2. QE derzeit zu extremer Mehrarbeit. Klar war und ist allen Beteiligten: Die hybride Aktenführung müsse aufhören. Auch die Vereinfachung der bestehenden digitalen Verfahren müsse vorangetrieben werden. Digitalisierung gelinge laut Herrn Dr. Paschold nur, wenn auch die Prozesse und Kommunikation davor und danach komplett digital laufen. Man arbeite an der Optimierung der Scanstellen und Freischaltung der Formulare für die Bürgerinnen und Bürger über das Bayernportal.

Bezugnehmend auf die häufigen Ausfälle der IT-Systeme in letzter Zeit bekräftigte Herr Dr. Paschold, dass diese auf ein unvermeidbares Mindestmaß zurückgefahren werden sollen und entschuldigte sich zugleich für die Probleme. Im Zuge der vielfältigen Verbesserungsmaßnahmen und Programmänderungen erläuterte er die Ursachen der Störungen. Herr Dr. Brechmann bat jedoch auch darum, zwischen Einführungs- und Standardproblemen zu unterscheiden. Programmeinführungen- und Änderungen in dieser Größenordnung führten leider zwangsläufig zu Problemen, die mit der Zeit jedoch abgebaut werden können. Alle Beteiligten seien diesbezüglich sehr zuversichtlich.

Der Vorstand bedankt sich für den offenen Austausch und die ausführlichen Informationen.

Jonas Neuhäuser