Im Gespräch mit dem Ministerium
- Foto: Alexander Hannes von links: Frau Schwarz, Herr Pistner, Frau Stoll, Herr Neuhäuser, Herr Eisenhuth, Frau Kammermeier, Frau Lukauer, Herr Dr. Linden
Den Fragen der Hauptverwaltung stellten sich im Anschluss an die Sitzung der Amtschef des Ministeriums, Herr Prof. Dr. Arloth, Herr Dr. Schulz als Leiter der Abteilung Personal, der für die Rechtspfleger zuständige Referent Herr Dr. Linden, Frau Lukauer vom Referat G 3 - Abt. Ausbildung, Herr Eisenhuth vom Referat B 5 – IT-Organsisation, Herr Dr. Hagen vom Referat B 1 - Haushalt und Herr Dr. Schultzky vom Referat D 1 Insolvenzrecht.
Herr Prof. Dr. Arloth begrüßte die Teilnehmenden und sprach seinen Dank an die Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger aus, welche die Pandemie bislang sehr gut gemeistert haben. Innerhalb kürzester Zeit mussten die Beschäftigten auch von zu Hause arbeiten können, die erforderlichen Ressourcen waren in Rekordzeit bereitzustellen, was auch aufgrund der hohen Sicherheitsanforderungen eine Herausforderung war.
In diesem Zusammenhang konnte vermeldet werden, dass eine neue Dienstvereinbarung zum mobilen Arbeiten im Entwurf bereits dem Hauptpersonalrat vorliegt und wohl bald in Kraft treten kann. Die starre Bindungen an familienpolitische Belange soll nicht mehr Voraussetzung für die Gewährung von Homeoffice sein, sodass ein zeitgemäßes und flexibles Arbeiten im Homeoffice bereits vor Ort in den Behörden bewilligt werden kann. Die positiven Erfahrungen und Rückmeldungen aus der Pandemie überwiegen deutlich.
Anschließend wurde über den Haushalt diskutiert, insbesondere die aktuellen Ergebnisse. Frau Kammermeier beklagte dabei die gefühlt nachrangige Stellung der Rechtspflegerschaft. Dass der „Pakt für den Rechtsstaat“ im nichtrichterlichen Dienst nicht erfüllt und Nachbesserung erforderlich seien, ist gerade im Hinblick auf DaBaG, Vermögensabschöpfung und die anstehende Betreuungsrechtsrechtsreform sowie der wieder gestiegenen Insolvenzverfahren eindeutig und muss Berücksichtigung finden. Herr Prof. Dr. Arloth sowie Herr Dr. Schulz bekräftigten daraufhin, in gemeinsamer Sache mit den Anliegen des Verbands und der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger unterwegs zu sein, betonten jedoch die sehr schwierige Haushaltslage und strengen Anforderungen des Finanzministeriums. Bayernweit seien für 2022 weitere 10 neue Stellen im Rechtspflegerbereich geplant, diese immerhin im Bereich von A12 und A13.
Zum Thema KI/LegalTech wurde bereits mehrfach berichtet. Der Verband Bayerischer Rechtspfleger positioniert sich hier weiterhin klar gegen einen ausschließlichen Einsatz von KI, was Entscheidungen betrifft. Der unterstützende Einsatz im Bereich Organisation, Strukturierung und Unterstützung wird dagegen begrüßt. Erfreulicherweise wird dem Vorstand hier unverändert gefolgt, nachdem Herr Eisenhuth vom StMJ ausführlich über das Thema e-Justice berichtete. Herr Eisenhuth erläuterte sodann auch den aktuellen Sachstand zu den Regeleinführungen und Pilotierungen der E-Akte an den Gerichten.
Bezüglich des Einsatzes der Anwärterinnen und Anwärter bei den Gesundheitsämtern erläuterte Frau Lukauer, dass derzeit kein weiterer Abruf geplant sei. Insgesamt ist mit über achtzig neuen Anwärterinnen und Anwärtern im September zu rechnen, zusätzlich zu den Aufstiegsbeamten der 2. QE. Sobald der Präsenzunterricht wieder – hoffentlich bald – beginnen kann, dürfen beide Jahrgänge gleichzeitig nach Starnberg zurückkehren. Daneben erläuterte Herr Eisenhuth, dass die Ausstattung der Anwärterinnen und Anwärter mit Laptops zwar voranschreite, sich die Umsetzung aber aufgrund der aktuellen Weltlage und Lieferkettenprobleme verzögere.
Durch Ministerratsbeschluss vom 4. März 2015 bzw. vom 1. März 2016 wurde die Verlagerung des Fachbereichs Rechtspflege von Starnberg nach Pegnitz mit 300 Studienplätzen beschlossen. Für das Projekt ist das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat weiterhin federführend. Auf Frage der Vorsitzenden teilte Herr Dr. Hagen mit, dass zum Zeitpunkt der Fertigstellung und Inbetriebnahme immer noch keine konkreten Aussagen getroffen werden können. Die Ermittlung des geeigneten Grundstücks schreite jedoch voran.
Abschließend bedankte sich Herr Dr. Schultzky für die vom Verband überreichte Stellungname zu der Modernisierungsumfrage im Insolvenzrecht.