Studium und Ausbildung dauern drei Jahre und beginnen immer zum 01. September. Dabei gibt es zwei theoretische und zwei praktische Abschnitte sowie eine kurze Prüfungsvorbereitung. Den Abschluss bilden eine schriftliche und eine mündliche Prüfung.
Die theoretische Ausbildung findet an der Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern in Starnberg statt. Die praktische Ausbildung vollzieht sich an den Amtsgerichten und Staatsanwaltschaften.
Nach erfolgreicher Abschlussprüfung (Rechtspflegerprüfung) erfolgt die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe als Rechtspflegeinspektor/in und die Verleihung des Diplomgrades “Diplom-Rechtspfleger/in (FH)” als akademischer Grad.
Voraussetzungen
In den Vorbereitungsdienst (Ausbildung für den Rechtspflegerdienst) für die Rechtspflegerlaufbahn kann nach dem Ergebnis einer Eignungsprüfung zugelassen werden, wer
Auswahlverfahren im Überblick
Das "klassische" Auswahlverfahren besteht zum einen aus einer Ausleseprüfung. Diese soll zeigen, ob die Bewerber auf Grund ihrer Kenntnisse, ihrer intellektuellen Fähigkeiten, ihrer Aufgeschlossenheit für Gegenwartsfragen und ihres Arbeitsverhaltens die Eignung für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst besitzen. Prüfungsinhalt sind Aufgaben zur Deutschen Sprache (z.B. Textanalyse, Abhandlung) sowie Fragen zur grundlegenden Allgemeinbildung (staatsbürgerliche Kenntnisse, Erdkunde, Geschichte, Wirtschaft, Recht, zeitgeschichtliche Ereignisse in Kultur und Politik). In das Gesamtergebnis fließen außerdem die Schulnoten der Fächer Deutsch, Mathematik und einer Fremdsprache, meist Englisch, mit ein.
Das Auswahlverfahren für die Einstellung als Beamter/Beamtin mit Einstieg in der 3. Qualifikationsebene (also nicht ausschließlich für die Einstellung als Rechtspfleger/in) wird alljährlich im Oktober für die Einstellung zum 1. September des darauffolgenden Jahres von der Geschäftsstelle des Landespersonalausschusses (Prüfungsamt) durchgeführt.
Bayer. Landespersonalausschuss - Geschäftsstelle -
Kardinal-Döpfner-Straße 4, 80333 München
oder
Postfach 22 14 41, 80504 München
Telefon (089) 2306-2901, -2902; Fax (089) 22 78 88
e-mail: poststelle(at)lpa.bayern.de
Die Zulassung zum Auswahlverfahren muss im Zeitraum April bis Juli online beantragt werden. Die Prüfung wird an einem Montagvormittag Mitte Oktober unter Aufsicht abgehalten. Eine Prüfungsgebühr wird nicht erhoben.
NEU: Das Zweite-Chance-Verfahren
Das Zweite-Chance-Verfahren kann von einstellenden Behörden in deren Zuständigkeitsbereich durchgeführt werden, wenn die zur Verfügung stehenden dualen Studienplätze nicht vollständig mit erfolgreichen Teilnehmerinnen und Teilnehmern des LPA-Auswahlverfahrens besetzt werden konnten.
Die bayerische Justiz bei den Oberlandesgerichten München, Nürnberg und Bamberg bietet aktuell zum 1. September 2025 Plätze (m/w/d) für das duale Studium zur Rechtspflegerin/zum Rechtspfleger. Für Studienstart 2025 heißt das: Jetzt möglichst bis zum 31. Juli 2025 bewerben!
Hierzu Bewerbungsschreiben, Lebenslauf, Kopien von Schul- und Prüfungszeugnissen und ggf. Nachweis über die Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung elektronisch oder schriftlich übersenden an das Oberlandesgericht im Wunschbezirk:
OLG München:
bewerbung.rechtspflegerdienst(at)olg-m.bayern.de
Herrn Präsidenten des Oberlandesgerichts München, 80097 München
z. Hd. Frau Graf (Tel. 089/5597-7531) und Frau Sönmezgök (Tel. 089/5597-2250)
OLG Nürnberg:
ausbildung(at)olg-n.bayern.de
Herrn Präsidenten des Oberlandesgerichts Nürnberg, 90327 Nürnberg
für Duales Studium (QE 3): z. Hd. Frau Reizammer (Tel. 0911/321-2333)
OLG Bamberg:
ausbildung(at)olg-ba.bayern.de
Frau Präsidentin des Oberlandesgerichts Bamberg, 96045 Bamberg
für Duales Studium (QE 3): z. Hd. Frau Stöcklein (Tel. 0951/833-1135)
Mit den Bewerberinnen und Bewerbern wird ferner ein Strukturiertes Interview als ergänzendes Auswahlverfahren durchgeführt. In diesem sollen die außerfachlichen Fähigkeiten im Bereich der Sozialkompetenz, bezogen auf das Anforderungsprofil für die Schlüsselkompetenzen der Diplom-Rechtspfleger (FH), geprüft werden.
Bewerbung
Wenn Sie Interesse an dem Berufsbild der Rechtspflegerin/des Rechtspflegers gefunden haben und eine Stellung anstreben, in der Sie in einer modernen Justiz verantwortlich und selbständig mitarbeiten können, dazu noch den Umgang mit Menschen mit Ihrem künftigen Beruf verbinden möchten, sollten Sie sich nach bestandenem Auswahlverfahren auf die entsprechende Aufforderung der Einstellungsbehörde hin bewerben (siehe oben).
Wenn Sie noch weitere Fragen haben, wenden Sie sich einfach an Ihr nächstgelegenes Amtsgericht und verschaffen Sie sich dort selbst einen Eindruck über das Berufsbild und die Aufgaben des Rechtspflegerdienstes.
Empfehlenswert ist auch ein Blick auf die Seite Mach Gerechtigkeit des Ministeriums. Hier finden Sie sämtliche Infos zusammengefasst und noch vieles mehr.
Fachliteratur
Ausbildungshilfe für Anwärter und Auszubildende im öffentlichen Dienst: aktion15 bietet Zuschuss in Höhe von 15% der Literaturkosten!!