Einkommensrunde 2025/2026
Abschluss für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) und Online-Petition BBB
Die Eckpunkte:
Am 14. Februar 2026 haben sich die Tarifgemeinschaft deutscher Länder und die Gewerkschaften in Potsdam auf einen neuen Tarifvertrag geeinigt. Für die Tarifbeschäftigten der Länder (außer Hessen) steigen die Entgelte um insgesamt 5,8 Prozent – verteilt auf drei Erhöhungsschritte über eine Laufzeit von 27 Monaten bis zum 31. Januar 2028. Die zeitgleiche und systemgerechte Übertragung auf die Beamten in Bayern steht jedoch aus, mehr dazu unten.
Die erste Erhöhung erfolgt am 1. April 2026 mit 2,8 Prozent, mindestens jedoch 100 EUR(Sockelbetrag). Die zweite Stufe bringt am 1. März 2027 weitere 2,0 Prozent, die dritte Stufe am 1. Januar 2028 nochmals 1,0 Prozent. Neben den Entgelterhöhungen wurden u.a. auch Verbesserungen für Auszubildende (+ 150 EUR) vereinbart. Von dem Absolutbetrag (100 EUR) profitieren vor allem Bezieher niedrigerer Einkommen besonders. Denn für sie bedeutet dies prozentual eine größere Erhöhung als für Arbeitnehmer, die mehr verdienen.
BBB: Ein Kompromiss mit bitterem Beigeschmack
Laut Rainer Nachtigall, dem Vorsitzenden des Bayerischen Beamtenbundes (BBB), ist der vorliegende Abschluss ein Kompromiss mit negativem Nachhall. Demnach blieben auch in Zukunft erhebliche Schlechterstellungen gegenüber dem TVöD, dem zweiten Tarifvertrag im Bereich des öffentlichen Dienstes. „Die zeitgleiche Übertragung auf den Beamtenbereich bleibt für uns ein Muss!“, so der BBB-Vorsitzende.
Online-Petition des BBB #StehtZuUns
Im Zuge der Eckpunkte für den Doppelhaushalt 2026/2027 hat Ministerpräsident Markus Söder, neben weiteren Sparmaßnahmen, im Personalbereich angekündigt, dass eine zeitliche Verschiebung der Übertragung der Ergebnisse der Tarifverhandlungen der Tarifgemeinschaft der Länder auf den Beamtenbereich um 6 Monate geplant ist. Diese Ankündigung erfolgte, bevor die Tarifverhandlungen überhaupt aufgenommen wurden. Gerade im Lichte der aktuellen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 17. September 2025, Az. 2/BvL 20/17 u.a.) verlangt das Grundgesetz, dass sich die Besoldung eng an der allgemeinen Einkommensentwicklung, und insbesondere der tariflichen Entwicklung, orientiert. Einsparungen allein aufgrund haushaltspolitischer Erwägungen verbieten sich ohnehin!
Der BBB fordert: Steht zu uns!
Gefordert wird von den bayerischen Abgeordneten, für eine zeit- und inhaltsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses zu stimmen. Alle Beschäftigten und Unterstützer des öffentlichen Dienstes sind aufgefordert, für faire und gerechte Einkommen für alle die nachfolgende Petition zu unterschreiben:
Jede Unterschrift zählt! Und allen, die uns durch Teilnahme an Demos und Mahnwachen unterstützt haben, ganz herzlich DANKE!
