Erasmus Programm
Auslandsaufenthalt am Bezirksgericht Salzburg
Im Rahmen des Rechtspflegestudiums an der Hochschule für den öffentlichen Dienst, Fachbereich Rechtspflege, arbeitete Laura Bittel 2 Monate am Bezirksgericht Salzburg. Hier ist ihr Bericht:
Zu Beginn meines Erasmus-Praktikums wurde ich angelobt und erhielt eine Hausführung. Anschließend bekam ich einen Einblick in die Einlaufstelle (=Post-/ Eingangsannahme) des Bezirksgerichts. Danach kam ich in die erste Abteilung.
Exekutions-/ Insolvenzabteilung
Zu Beginn meins Praktikums durfte ich zwei Wochen in die Exekutionsabteilung. Dort werden Mahnklagen, Exekutionen (=Vollstreckung) und Privatkonkurse (=Privatinsolvenzen) bearbeitet. Ansprechpartner war ein Rechtspflegeranwärter, welcher mir das Exekutions- und das Konkursverfahren näherbrachte, sowie mir die Ausbildung zum Rechtspfleger in Österreich erklärte.
Im Gegensatz zum deutschen Modell des dualen Studiums, welcher die Anwärter vollumfänglich in allen Rechtsgebieten ausbildet, machen die österreichischen Kollegen eine Ausbildung, die sie gezielt auf eine Abteilung spezialisiert. Diese dauert 3 Jahre und startet mit einem ersten Ausbildungsabschnitt, in welchem die Anwärter die Tätigkeiten der Kanzleien (=Geschäftsstellen) der verschiedenen Abteilungen kennenlernen. Anschließend werden sie einer Abteilung zugeteilt, in der sie die folgenden Jahre ausgebildet werden. Zugeteilt wird je nach Bedarf, offenen Planstellen und Wunsch des Anwärters. Nach Abschluss der Ausbildung ist ein Wechsel in ein anderes Rechtsgebiet nur möglich, wenn vorher ein erneuter spezialisierter Ausbildungsabschnitt von ca. 1 ½ Jahren erfolgreich abgeschlossen wurde und somit ein weiterer Rechtspfleger-Titel hinzukommt.
Zudem gibt es Unterschiede bezüglich des Lehrmaterials und der Prüfungen. In Österreich gibt es, in der Regel, keine große Loseblattsammlung der Gesetze. Hier werden hauptsächlich Onlinegesetze und gebundene Exemplare der einzelnen Gesetzbücher verwendet. Für die Prüfungen dürfen auch die Onlinegesetze verwendet werden. Die spezialisierte Ausbildung wird jedoch umstrukturiert. Ab 01.01.2026 wird sich am deutschen Modell orientiert und ein duales Studium eingeführt, welches alle Rechtsgebiete ausbilden soll.
Der österreichische Rechtspfleger ist gegenüber dem Richter seiner Abteilung weisungsgebunden. Zumal sich die Richter aber rechtlich nicht in die Entscheidungen der Rechtspfleger einmischen. Abschlüsse, wie Bachelor, Master, Magister o.Ä. werden in Österreich als offizieller Teil des Namens eingetragen.
In der Exekution wurden viele Akten mit mir besprochen. Als Exekutionsmittel gibt es die Forderungs- (=Pfändung von z.B. Lohn) und die Fahrnisexekution (=Pfändung durch den Gerichtsvollzieher) sowie die Zwangsverwaltung bzw. -versteigerung. Die Letzteren sind in Österreich Richtertätigkeiten.
Im Konkurs wurden ebenfalls Akten mit mir besprochen. Zudem durfte ich an einigen Verhandlungen teilnehmen. Dabei werden, anders als in Deutschland, Zahlungsplan und Forderungen zwischen Schuldner und Gläubiger vor dem Rechtspfleger verhandelt. Bei Ablehnung des Zahlungsplans geht das Verfahren in ein Abschöpfungsverfahren über. Jetzt wird sämtliches Vermögen, welches das Existenzminimum übersteigt, gepfändet und verteilt. Anders als im deutschen Recht gibt es grundsätzlich nur bei Konkursverfahren, bei denen Grundbesitz betroffen ist, einen Insolvenzverwalter. Bei allen Verfahren, die ich gesehen habe, wurde die Eigenverwaltung angeordnet.
Zudem durfte ich für einen Tag einen Gerichtsvollzieher begleiten.
Zuerst sind wir zu einer Mietpfändung gefahren. D.h. der Gerichtsvollzieher pfändet werthaltige Gegenstände eines Mieters, welcher im Mietrückstand ist. Dies ist ein notwendiger Vorschritt zur Räumungsklage durch den Vermieter. Bei unserem Termin gab es keine pfändbaren Gegenstände. Anschließend führte der Gerichtsvollzieher einen Hausanschlag durch. Dabei wird ein Schreiben durch Anschlag an das schwarze Brett eines Mietshauses angebracht und somit sein Begehren, die Räumlichkeiten zu renovieren, über den Rechtsweg veröffentlicht. Dies ist zwingend notwendig, damit den Mietern die Möglichkeit zum Einspruch gegeben wird. Danach ging es zu einer Inventarisierung im Rahmen eines Privatkonkurses. Es gab keine pfändbaren Gegenstände, welche inventarisiert werden müssten.
Zum Abschluss begleitete ich den Gerichtsvollzieher bei etwa 25 versuchten Vollzügen. Dabei konnten jedoch nur zwei Personen angetroffen werden. Bei der ersten Person gab es keine pfändbaren Gegenstände, weshalb eine Vermögensverzeichnis aufgenommen wurde. Mit der zweiten Person wurde eine Ratenzahlung vereinbart. An einem anderen Tag durfte ich erneut einen weiteren Gerichtsvollzieher begleiten. Dieser erklärte mir die App, mit welchen die Gerichtsvollzieher arbeiten.
Außerstreitabteilung
In der Außerstreitabteilung werden Familien-, Erwachsenenschutz- (=Betreuung) und Verlassenschaftssachen (=Nachlass) bearbeitet. Ein Rechtspfleger in dieser Abteilung bearbeitet alle drei Rechtsgebiete. Dort war ich hauptsächlich bei den Richtern Mag. Wegleiter und Mag. Posch.
In Österreich werden die Erbenermittlung und Bestimmung des Nachlassens durch einen Notar, als so genannter Gerichtskommissär, durchgeführt. Das Gericht/ der Rechtspfleger überprüft dies anschließend und erlässt Beschlüsse.
Ein sehr großer Unterschied ist hier materiell-rechtlich gegeben. Im österreichischen Recht gibt es keine Universalsukzession und Erben kraft Gesetzes. Man wird erst durch eine Erbantrittserklärung zum Rechtsnachfolger des Erblassers. Falls es keine potenziellen Erben gibt oder der Nachlass überschuldet ist, bleibt dieser unverwaltet, bestehen. Im Falle eines Handlungs- oder Verwaltungsbedürfnisses einzelner Angelegenheiten, wird ein Verlassenschaftskurator (=Nachlasspfleger) bestellt. Abschließend ergeht ein Beschluss. Dies ist in solchen Fällen meist die „Überlassung an Zahlungsstatt“, wobei der Aktivnachlass zur Tilgung der Beerdigungskosten, an den Antragssteller überlassen wird. Alternativ kann der Aktivnachlass anteilsmäßig an die Gläubiger verteilt werden.
In Familien- und Erwachsenenschutzssachen durfte ich bei mehreren Verhandlungen über Obsorge (=elterliche Sorge), Kontaktrechte (=Umgang) und Scheidungen und ihre Folgeverfahren dabei sein und mich mit den Akten dieser Verhandlungen auseinandersetzen. Zudem bereitete ich eigenständig Beschlüsse vor und setzte mich in diesem Zusammenhang mit dem Gesetz und dem jeweiligen Verfahren intensiver auseinander. Zudem half ich den Richtern bei der Recherche zu einzelnen Rechtsfragen.
Die Erwachsenenvertretung basiert in Österreich auf 4 Säulen. Es gibt die Vorsorgevollmacht, die gewählte, gesetzliche und gerichtliche Erwachsenenvertretung. Bis auf die Vorsorgevollmacht werden alle Vertretungen vom Gericht überwacht. Zudem gibt es, bei gerichtlichen Erwachsenenvertretern, neben dem erstmaligen Bestellungsverfahren in regelmäßigen Abständen von drei bis fünf Jahren ein Erneuerungsverfahren. Genehmigungsverfahren sind hier Richterzuständigkeit. Dagegen ist das Verfahren über den Unterhalt Minderjähriger vollumfänglich Rechtspflegerzuständigkeit.
Bei Scheidungen gibt es in Österreich, im Gegensatz zu Deutschland, kein Trennungsjahr als Voraussetzung. Dafür muss ehelige Lebens-gemeinschaft seit mindestens sechs Monaten beendet sein. Zudem gibt es in Österreich bei streitigen Scheidungen nach wie vor einen Schuldspruch einer Partei. Dieser bildet auch die Anspruchsgrundlage für den Scheidungsunterhalt.
Grundbuchabteilung
Anschließend war ich in der Grundbuchabteilung. Dort durfte ich den Gerichtsversteher Dr. Filip, welcher zugleich Grundbuchrichter ist, unterstützen und für diesen Akten bzw. Beschlüsse vorbereiten. Nachdem auch in Österreich Grundbuchakten mit Auslandsbezug an den Grundbuchrichter weitergegen werden, konnte ich sogar einige Akten mit deutschen Familien- oder Betreuungsrechtsbezug bearbeiten und diese anschließend mit ihm besprechen. Ich hatte sogar eine Akte, in der ein europäisches Nachlasszeugnis des Amtsgerichts Haßfurt enthalten war. Während meiner Zeit am Nachlassgericht hatte ich leider keine Gelegenheit mit einem ENZ zu arbeiten. Somit habe ich das erste Mal richtig mit einem europäischen Nachlasszeugnis meines Ausbildungsgerichts in Salzburg arbeiten können. In Zusammenhang mit deutschen Rechtsfragen konnte ich ihn somit tatkräftig unterstützen und die ein oder andere Frage klären. Zudem habe ich mich durch einige Akten und Verhandlungen intensiver mit dem österreichischen Wohnungseigentumsgesetz auseinandergesetzt.
Das Grundbuch selbst ist in Österreich dem deutschen Modell sehr ähnlich. Allerdings gibt es dort nicht das Bestandsblatt und die Abteilungen eins bis drei, welche in Tabellenform geführt werden, sonders es ähnelt einer Liste. Im A-Blatt sind die Grundstücke mit bebautem und unbebautem Anteil aufgelistet. Im B-Blatt ist der Eigentümer und im C-Blatt sämtliche Belastungen eingetragen. Die Voraussetzungen für einen Eintrag ins Grundbuch (vor allem beim Eigentum) sind teilweise strenger als in Deutschland. So bedarf es zum Beispiel zusätzlich zu den deutschen Voraussetzungen eines Nachweises oder einer eidesstattlichen Versicherung, dass man EU-Bürger ist.
Neben den Vormerkungen gibt es in Österreich auch rangwahrende Anmerkungen, welche im Grundbuch eingetragen werden können. Diese werden eingetragen, wenn der Eigentümer seine Liegenschaft veräußern möchte, aber noch kein Käufer bekannt ist. Als Berechtigter wird der antragstellende Notar eingetragen. Die Anmerkung blockiert die Rangstelle für ein Jahr ab Erteilung des Beschlusses.
Beim Wohnungseigentum können maximal zwei Personen als Eigentümer eigetragen werden. Somit müssen sich größere Erbengemeinschaften vor der Eintragung bezüglich des Wohnungseigentum auseinandersetzen.
Dadurch, dass Dr. Filip als Gerichtsvorsteher neben dem Grundbuchrecht noch Akten anderer Rechtsgebiete bearbeitet, sollte ich in diesen Bereichen viel Rechtliches recherchieren und konnte Dr. Filip somit bei seinen Akten unterstützen. Ich durfte sogar für ihn mit einem Notariat telefonieren, um konkrete Fragen zur Akte zu klären. Dr. Filip wollte auch häufiger meine persönliche rechtliche Einschätzung zu bestimmten Akten oder anstehenden Verhandlungen wissen. Im Rahmen einer Verhandlung, in Zusammenhang mit dem Hass-im-Netz-Gesetz, sollte ich mir auch Gedanken über die Führung dieser Verhandlung machen und konkrete Fragen an die Parteien herausarbeiten sowie meine eigene Meinung konkret darlegen und begründen.
Landesgericht/ Staatsanwaltschaft
Eine Woche meines Aufenthalts bin ich, auf eigenen Wunsch, an der Staatsanwaltschaft zugeteilt gewesen. Dort habe ich zuerst eine Führung durch das Gebäude des Landesgerichts bekommen.
Früher war das Gefängnis in einem Teil des Gebäudes des Landesgerichts. Inzwischen wurde die Justizvollzugsanstalt allerdings ausgelagert. Es gibt jedoch noch eine Zelle, welche besichtigt werden kann.
Zudem erinnert das Gebäude des Landesgerichts in seiner Bauweise sehr an einen königlichen Palast. Ebenso fehlt bei allen Darstellungen der Figur der Justitia die symbolische Augenbinde. Dies ist damals, zur Regentschaftszeit der Habsburger, bewusst so gebaut worden. Die Habsburger wollten damals durch die Justiz nicht die Gleichheit vor dem Gesetz oder einen fairen Prozess für jeden durchsetzen. Das Ziel der Justiz war es, die Gesetze der Habsburger und somit auch deren Macht zu demonstrieren und stärken.
Die restliche Zeit bei der Staatsanwaltschaft durfte ich einen Bezirksanwalt bei seiner Arbeit begleiten. Dieser hat mir sehr viel Rechtliches erklärt. Zudem durfte ich den Bezirksanwalt bei einem Verhandlungstag unterstützen.
Im Gegensatz zum theoretischen Jurastudium, welches einheitlich für Richter, (Staats-) Anwälte und Notare ist, gibt es in Österreich ein anderes Modell. Hier studieren die angehenden Magister und bewerben sich anschließend um eine praktische „Ausbildung“ auf den jeweiligen Beruf. Die Berufe sind dabei nicht direkt abhängig vom Notenerfolg. Ein späterer Berufswechsel zwischen Richter, Anwalt und Notar ist nicht vorgesehen. Bei den Staatsanwälten gibt es ebenfalls große Unterschiede. Der Staatsanwalt studiert, wie oben beschrieben, mit anschließender Gerichtsausbildung und bearbeitet dann die Fälle am Landesgericht. Die Delikte vor dem Bezirksgericht werden von Bezirksanwälten übernommen. Diese haben eine zweijährige Ausbildung absolviert und dürfen die meisten Verfahrensschritte selbstständig durchführen. Einzelne Dinge, wie Einstellungsbeschlüsse, müssen vom Staatsanwalt zusätzlich genehmigt werden.
Verhandlungen
Während meines gesamten Aufenthalts hörte ich zahlreichen Verhandlungen des Bezirks- und Landesgerichts zu. Vor allem Familien-, Straf- und Zivilverhandlungen. Regelmäßig donnerstags saß ich bei Magister Vincentic, welcher mir die Sachverhalte der Verhandlungen und auch Rechtliches erklärte Auch dabei ist mir einiges aufgefallen:
In Strafverhandlungen gibt es für Erwachsene (ab 21 Jahren) keine Anwesenheitspflicht. D.h. es wird auch ohne persönliche Anwesenheit und/ oder Vertretung über den Fall verhandelt, solange die Angeklagten vorher vernommen bzw. angehört wurden. Damit wird trotzdem das rechtliche Gehört gewahrt.
Außerdem gibt es in Österreich die Möglichkeit der Diversion im Strafverfahren. Dies kann einem unbescholtenen Angeklagten angeboten werden. Dafür muss der Angeklagte die Verantwortung für seine Taten übernehmen und erklärt sich schuldig. Er muss eine Zahlung oder Sozialstunden leisten. Jedoch ergeht keine Verurteilung durch das Gericht, welche eine Eintragung im Vorstrafenregister mit sich bringt. Somit hat ein erstmalig Angeklagter einen „Freifahrtschein“. Dies ist allerdings nur bei leichten bis mittelschweren Delikten möglich. Sobald das Schöffengericht beteiligt ist oder das Opfer getötet wurde, ist eine Diversion nicht durchführbar. Nach einer fünfjährigen Frist, in welcher der Angeklagte keine weiteren Straftaten begangen hat, gilt dieser wieder als unbescholten und eine erneute Diversion wäre möglich.
Im deutschen Recht gibt es eine ähnliche Diversion nur im Jugendschutzrecht. Dies ist jedoch in Bayern ausgeschlossen. Somit gibt es in Bayern keine vergleichbare Möglichkeit.
Fazit
Für meine Zeit in Salzburg bin ich zutiefst dankbar. Ich durfte so viele neue Einblicke gewinnen, eine traumhafte Stadt für zwei Monate mein Zuhause nennen, sehr viele schöne Erinnerungen schaffen und gute Bekanntschaften knüpfen.
Die Rechtspfleger waren bemüht mir Arbeitsabläufe, österreichisches Recht und Akten zu erklären und mir Einblicke zu verschaffen. Aufgrund der hohen Arbeitsauslastung war dies jedoch selten möglich und zeitfüllend. Es gab häufig Zeit, in der ich mich selbst beschäftigt, bzw. mir Arbeit gesucht habe. Dafür waren die Richter sehr aufgeschlossen, freundlich und haben mich etwas „an die Hand genommen“. Sie gaben mir Akten, Aufgaben und Muster, an denen ich arbeiten und recherchieren durfte. Zudem habe ich sehr vielen Verhandlungen beigewohnt. Die Richter haben häufig Rechtliches sowie Besonderheiten der einzelnen Verhandlungen erklärt und nach persönlichen Einschätzungen gefragt.
Durch ein wenig Eigeninitiative durfte ich auch Einblicke in andere Berufsgruppen am Gericht erhalten und mir so ein noch besseres Verständnis für die Arbeitsabläufe und das System verschaffen.
Die Zeit in der österreichischen Justiz hat mich aber auch schätzen gelernt, was die deutsche Justiz technisch zu bieten hat. Zwar ärgert man sich sehr häufig über ForumStar und SolumStar, jedoch bieten die Programme viel Komfort und Arbeitserleichterung. Mit ein paar wenigen Häkchen ist ein einheitlicher Beschluss samt Verfügung erstellt. Die persönlichen Daten der Parteien werden durch die Datenbank automatisch eingefügt und man muss nur Korrekturlesen. Dadurch, dass die österreichische Justiz viel Geld einsparen muss, wird dort mit LibreOffice und Webmail gearbeitet. Jeder Beschluss wird eigens verfasst und jedes Mal erneut per Hand getippt oder diktiert. Zwar hat jeder Rechtspfleger und Richter seine eigenen Muster, allerdings müssen diese für jede Akte erneut abgeändert bzw. neu geschrieben werden. Diesen enormen Zeitaufwand erspart man sich in der deutschen Justiz durch unsere Programme.
Ich wurde am Gericht herzlich aufgenommen und konnte dort viele großartige Menschen kennenlernen. Zudem wurde ich eingeladen am Betriebsausflug teilzunehmen. Wir machten eine Fotoreally durch die Stadt und genossen anschließend ein gemütliches Beisammensein im Innenhof des Landesgerichts. Einmal organisierte ich einen Escaperoom, welchen wir zu sechst meisterhaft gelöst haben. Vom Gerichtsvorsteher Dr. Filip, wurden ich, mit den anderen zwei Erasmuspraktikanten, zu einer kleinen Rundfahrt durch Salzburg mit anschließender Verkostung im Bräustüberl eingeladen.
Die Stadt Salzburg selbst ist jeden Besuch wert. Es gibt eine recht überschaubare Innenstadt, in der aber immer etwas geboten wird. Ich wurde des Öfteren mit Veranstaltungen, wie Radrennen und Läufen oder Festen überrascht. Die Stadt bietet zahlreiche Aktivitäten, Kaffees, Bars und Events, um seine Freizeit tagtäglich besonders zu gestalten. Es ist eine gute Mischung aus junger Studentenstadt, traditionellen Veranstaltungen und touristischen Orten. Auch die Menschen vor Ort sind äußerst nett und offen. Ich kann jedem einen Besuch nur wärmstens empfehlen.
Alles in Allem werde ich meinen Erasmus-Aufenthalt als äußerst positive Zeit in meinem Gedächtnis behalten. Ich durfte zahlreiche neue Erinnerungen schaffen, Bekanntschaften und enge Freundschaften knüpfen und meinen Horizont erweitern. Ich konnte auch vieles über mich selbst lernen und bin dadurch weitergewachsen. Ich hoffe in Zukunft öfters wiederzukommen und die geknüpften Bekanntschaften weiterhin zu pflegen. Die Zeit in Salzburg wird mir für immer eine wertvolle Erinnerung bleiben.
Laura Bittel, Amtsgericht Haßfurt
