Einkommensrunde 2025/2026
Eine Verzögerung der Besoldungsanpassung schadet dem Staat!
Foto: Jonas Neuhäuser Claudia Kammermeier
In Abstimmung mit dem BBB hat der Verband Bayerischer Rechtspfleger e.V. an mehrere Abgeordnete des Landtags, mit denen wir in regelmäßigem Kontakt stehen, ein persönliches Schreiben versandt. Unsere Forderung lautet klar und deutlich: Das Tarifergebnis muss OHNE Verzögerung auf die Beamtinnen und Beamten übertragen werden. Die Regierungsparteien halten dagegen.
Die Ankündigungen der Bayerischen Staatsregierung sprechen weiterhin von einer Verschiebung der Übertragung des Ergebnisses der TV-L um jeweils sechs Monate. Die Abgeordnete werden nun gebeten, diesen Punkt intensiv zu überdenken, bevor sie dem Entwurf in diesem Teil zustimmen. Dass der bayerische öffentliche Dienst die Anerkennung genießt, auf die er derzeit auch über die Landesgrenze hinaus zählen kann, fußt nicht zuletzt auf dem Zusammenhalt, der das Verhältnis zwischen Beschäftigten und Dienstherrn in der Vergangenheit geprägt hat. Die Beschäftigten konnten auf ihren Dienstherrn zählen.
Ein wesentlicher Punkt war aber stehts die einheitliche Bezahlung im öffentlichen Dienst, die in den vergangenen Jahren durch die jeweils zeit- und inhaltsgleiche sowie systemgerechte Übernahme der Tarifergebnisse in den Beamten- und Versorgungsbereich gewährleistet wurde. Das wurde als Zeichen der Zuverlässigkeit gewertet. Das hat Vertrauen geschaffen!
Bayern hat nun an vielen Stellen bereits seine Spitzenposition im Vergleich der bundesweiten Besoldung abgegeben. Die fehlende Gesprächsbereitschaft der Bayerischen Staatsregierung, als es darum ging, die Besoldung anhand der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Beschluss v. 17. September 2025 – 2 BvL 5/18 u.a.) überprüfen zu lassen, tun ihr Übriges. Mit der Verschiebung ist nun geplant, die Beamtinnen und Beamten Bayerns isoliert zu Sparmaßnahmen heranzuziehen, was darüber hinaus unvereinbar ist mit der erwähnten Entscheidung des Verfassungsgerichts: "auch das besondere Treueverhältnis verpflichtet Beamte nicht dazu, stärker als andere zur Konsolidierung öffentlicher Haushalte beizutragen." (RdNr. 109).
Die bayerischen Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger haben bereits in den vergangenen Jahren mit einer zurückhaltenden Einkommensentwicklung im öffentlichen Dienst zur Haushaltskonsolidierung beigetragen. Und auch jetzt sind die 2,8 %, 2,0 % und 1,0 % gestreckt auf 27 Monate als ausgesprochen maßvoll zu bezeichnen. Vor allem im finanzstärksten Bundesland. Langfristig gesehen, hat sich die Beamtenbesoldung deutlich schwächer entwickelt als die Aufgabenlast, die Einkommen in der Gesamtwirtschaft und die Kosten, die z. B. durch die Private Krankenversicherung anfallen. Wenn sich dieser Trend fortsetzt, verliert der öffentliche Dienst zunehmend an Attraktivität – gerade für qualifizierten Nachwuchs, den der Staat dringend, und angesichts immer neuer Herausforderungen immer dringender, benötigt.
Das Berufsbeamtentum als Finanzierungsrücklage? Einigen kommt das so vor. Kurz gesagt: Eine Verzögerung der Besoldungsanpassung spart kurzfristig Geld, schwächt aber langfristig Motivation, Attraktivität und Leistungsfähigkeit des öffentlichen Dienstes – und damit den Rechtsstaat und auch die Demokratie.
Dies vorangestellt erfolgt auch der Aufruf an unsere Mitglieder: Sprechen Sie Ihre Abgeordnete direkt darauf an und fordern Sie auf, für uns, für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst, für den öffentlichen Dienst selbst und damit zu für ein starkes Bayern von deren Stimme im Landtag Gebrauch zu machen!