Online‑Fachvortrag zu Künstlicher Intelligenz für den Verband Bayerischer Rechtspfleger e.V.

08. April 2026

Wie funktioniert Künstliche Intelligenz (KI) hinter ChatGPT, Gemini und Co.? Welcher rechtliche Rahmen ist in der Justiz zu beachten und in welchen Bereichen kann der Rechtspflegerdienst von der Technologie profitieren? Mit diesen Fragen befasste sich ein gemeinsamer Online‑Fachvortrag von der Verbandsvorsitzenden Claudia Kammermeier und dem stellvertretenden Vorsitzenden Alexander Hannes im März. Die Veranstaltung richtete sich an VBR‑Mitglieder sowie interessierte Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger aus ganz Bayern und stieß mit fast 100 Teilnehmenden auf großes Interesse.

In seinem Vortrag erläuterte Alexander Hannes zunächst die technischen Grundlagen generativer KI-Systeme, insbesondere Large Language Models (LLMs) wie ChatGPT oder Gemini. Diese Systeme erzeugen Texte auf Basis statistischer Wahrscheinlichkeiten, ohne inhaltliches Verständnis oder die Fähigkeit zu juristischer Bewertung und Interpretation. Sie können keine Wertungen vornehmen oder Kausalitäten rechtssicher feststellen, was jedoch für rechtsstaatliche Verfahren essenziell ist, da das rechtliche Gehör der Beteiligten grundgesetzlich garantiert ist (Art. 103 Abs. 1 GG). Daher sei es folgerichtig, KI im Bereich der Rechtspflege ausschließlich als Assistenzsystem und nicht als Entscheidungssystem einzusetzen.

KI kann unterstützend bei Routineaufgaben wie der Analyse von Akten, der Extraktion verfahrensrelevanter Informationen oder der Strukturierung von Sachverhalten eingesetzt werden. Auch Vorprüfungen von Anträgen oder die Ergänzung der Rechtsantragstelle durch Chatbots sind denkbar. Kammermeier betonte, dass KI als Werkzeug zur Effizienzsteigerung dienen kann, jedoch keine eigenständigen rechtlichen Entscheidungen treffen darf. Voraussetzung für den sinnvollen Einsatz ist eine spezifische Anpassung und Schulung der Systeme für die Justiz sowie die Nachvollziehbarkeit und Überprüfbarkeit ihrer Ergebnisse.

Die Verbandsvertreter ordneten das Thema zudem berufs- und verbandspolitisch ein. Angesichts des demographischen Wandels und zunehmender Schwierigkeiten, alle Stellen im öffentlichen Dienst zu besetzen, sowie steigender Personalkosten, ist es wichtig, sich frühzeitig mit den Potenzialen und Grenzen neuer Technologien auseinanderzusetzen.

Abschließend stellte der VBR klar, dass er den unterstützenden Einsatz von KI im Arbeitsalltag begrüßt, jedoch die Einführung eines KI-Vorverfahrens („nullte Instanz“) und eine Erhöhung der Arbeitspensen ablehnt. Entscheidungen müssen beim Menschen bleiben und in der Verantwortung der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger liegen.