Verband Bayerischer Rechtspfleger

Kabinett beschließt Besoldungsanpassung

Zeitgleiche und systemgerechte Übertragung des Tarifergebnisses auf den Beamtenbereich

08. Februar 2024

Am 6. Februar 2024 hat sich die bayerische Staatsregierung auf einen Gesetzentwurf zur Bezügeanpassung 2024/2025 geeinigt. Er enthält, wie bereits von Finanzminister Albert Füracker direkt nach Abschluss der Tarifverhandlungen verkündet, die zeitgleiche und systemgerechte Übertragung des Tarifergebnisses auf den Besoldungs- und Versorgungsbereich in Bayern. Damit wird der Forderung des Bayerischen Beamtenbundes entsprochen.

Eckpunkte des Gesetzesentwurfs:

  •  1. November 2024: Erhöhung der Besoldung um 200 Euro (100 Euro für Anwärterinnen und Anwärter); Erhöhung der dynamischen Besoldungsbestandteile um 4,76 Prozent
  • 1. Februar 2025: Lineare Anpassung um 5,5 Prozent (50 Euro für Anwärterinnen und Anwärter)
  •  Inflationsausgleichszahlung-Einmalzahlung in Höhe von 1.800 Euro (1000 Euro für Anwärterinnen und Anwärter)
  • Inflationsausgleichszahlung-Monatszahlungen in Höhe von jeweils 120 Euro für die Monate Januar 2024 bis Oktober 2024 (50 Euro für Anwärterinnen und Anwärter)
  • Übertragung auf den Versorgungsbereich: entsprechende Erhöhung der Versorgungsbezüge sowie Gewährung der Inflationsausgleichsprämie in Höhe des jeweiligen Ruhegehaltssatzes

Die Auszahlung ist Ende März geplant für die Bezüge zum April 2024. Vgl. auch Nachricht zum Abschluss der Tarifverhandlungen hier.